Kostenloses Tool · ohne Anmeldung
Säule-3a-Nachzahlung berechnen
Seit 2025 entstandene Beitragslücken in der Säule 3a können in bestimmten Fällen später geschlossen werden. Prüfen Sie, welche Jahre und welcher Betrag für Sie offen sein könnten.
Ihr Ergebnis erscheint hier
Wählen Sie Ihre Lückenjahre und starten Sie die Berechnung. Ihre Eingaben werden von uns nicht gespeichert, keine E-Mail nötig.
Bildungsmodell, keine Finanz- oder Steuerberatung und keine Zahl für die Steuererklärung. Massgeblich ist die Veranlagung Ihres Kantons.
Das ist eine Zahl. Ihr echter Plan umfasst AHV, Pensionskasse, Säule 3a und Steuern.
Erstellen Sie Ihr kostenloses Konto und sehen Sie einen vollständigen Schweizer Lebensplan mit Ihren eigenen Zahlen.
So funktioniert die Säule-3a-Nachzahlung
Neu seit 2025: Verpasstes nachzahlen
Jahrzehntelang galt in der Säule 3a ein striktes Prinzip: Wer in einem Kalenderjahr nichts einzahlte, verlor den Abzug dieses Jahres endgültig. Eine Revision der Verordnung zur Säule 3a (BVV 3, SR 831.461.3), in Kraft seit dem 1. Januar 2025, hat das geändert. Der neue Artikel 7a erlaubt einen rückwirkenden Einkauf, meist Nachzahlung genannt, für Beitragslücken ab dem Jahr 2025.
Der Zeitpunkt ist entscheidend: Weil eine Lücke erst in einem späteren Jahr geschlossen werden kann, sind die ersten Nachzahlungen 2026 möglich, für das Lückenjahr 2025. Jahre vor 2025 können nie nachgezahlt werden, unabhängig von der Grösse der Lücke. Die Jahresliste in diesem Rechner wächst automatisch, sobald neue Lückenjahre nachzahlbar werden.
Wer die Nachzahlung nutzen kann
Die Nachzahlung ist in beide Richtungen an Erwerbseinkommen geknüpft. Die Voraussetzungen der Verordnung sind:
- Im Lückenjahr hatten Sie ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen, Sie wären also damals einzahlungsberechtigt gewesen.
- Im Jahr der Nachzahlung haben Sie erneut ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen.
- Sie haben den ordentlichen Säule-3a-Beitrag für das Einzahlungsjahr bereits vollständig geleistet; erst dann darf ein rückwirkender Betrag dazukommen.
- Das Lückenjahr liegt höchstens zehn Jahre zurück.
- Sie sind im Einzahlungsjahr überhaupt noch einzahlungsberechtigt (höchstens fünf Jahre über das Referenzalter hinaus und nur bei fortgesetzter Erwerbstätigkeit) und haben noch keine Altersleistungen aus der Säule 3a bezogen.
Wie viel Sie nachzahlen können
Ihre Lücke für ein Jahr ist der kleine Säule-3a-Höchstbetrag jenes Jahres abzüglich dessen, was Sie tatsächlich einzahlten. Die Nachzahlung in einem einzelnen Jahr ist auf den kleinen Höchstbetrag der Säule 3a begrenzt, also auf die Grenze für Angestellte mit Pensionskasse. Diese Obergrenze gilt auch für Selbständige, deren ordentliche Grenze höher liegt. Wer in einem Lückenjahr keiner Pensionskasse angehörte, hatte unter Umständen einen noch tieferen eigenen Höchstbetrag (höchstens 20% des Nettoerwerbseinkommens); das verkleinert die nachzahlbare Lücke. Eine grössere Gesamtlücke lässt sich darum nur über mehrere Einzahlungsjahre schliessen, jeweils bis zur Obergrenze, und jedes Lückenjahr kann nur mit einer einzigen Nachzahlung geschlossen werden: Ein teilweise geschlossenes Lückenjahr kann später nicht aufgefüllt werden.
Der nachgezahlte Betrag ist im Jahr der Einzahlung vom steuerbaren Einkommen abziehbar, wie ein ordentlicher Beitrag. Dieser Rechner wendet den aktuellen kleinen Höchstbetrag aus den offiziellen Parametern an; rechtlich massgeblich für ein Lückenjahr ist der damals gültige Höchstbetrag.
Die geschätzte Steuerersparnis ist eine Bandbreite, kein Versprechen
Ein Säule-3a-Abzug ist umso mehr wert, je höher Ihr Grenzsteuersatz ist, und dieser hängt von Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuer sowie Ihren persönlichen Abzügen ab. Ein Rechner, der Ihre vollständige Steuererklärung nicht kennt, kann Ihre Ersparnis nicht als exakte Zahl ausweisen. Dieses Tool zeigt darum eine geschätzte Bandbreite über typische schweizerische Satzniveaus für Ihr Einkommen. Massgeblich ist einzig die Veranlagung Ihrer kantonalen Steuerverwaltung.
Ebenfalls wichtig: In die Säule 3a einbezahltes Geld bleibt nicht für immer steuerfrei. Es wird beim Bezug einmalig besteuert, getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz. Offizielle Informationen zur Nachzahlung publiziert das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV); der konsolidierte Verordnungstext steht auf Fedlex.
Häufige Fragen
Kann ich Säule-3a-Beiträge nachzahlen, die ich vor 2025 verpasst habe?
Nein. Die Nachzahlung nach BVV 3 Art. 7a erfasst nur Beitragslücken, die ab 2025 entstehen. Jahre bis und mit 2024 können nicht nachgezahlt werden.
Wie viel kann ich pro Jahr nachzahlen?
Höchstens den kleinen Höchstbetrag der Säule 3a des Einzahlungsjahres, zusätzlich zu Ihrem vollständigen ordentlichen Beitrag für dieses Jahr. Ist Ihre Gesamtlücke grösser, braucht das Schliessen mehrere Einzahlungsjahre. Den aktuellen Betrag zeigt der Rechner oben an.
Brauche ich Erwerbseinkommen für die Nachzahlung?
Ja, gleich zweifach: Sie brauchen ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen im Lückenjahr, das Sie füllen möchten, und im Jahr der Nachzahlung. Ohne Erwerbseinkommen im Lückenjahr ist dieses Jahr nicht nachzahlbar.
Senkt eine Nachzahlung meine Steuern?
Der nachgezahlte Betrag ist wie ein ordentlicher Säule-3a-Beitrag vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Wie viel Steuer das spart, hängt von Ihrem Grenzsteuersatz ab; dieses Tool zeigt darum eine geschätzte Bandbreite statt einer einzelnen Zahl. Massgeblich ist die Veranlagung Ihres Kantons.
Wie lange kann ich ein Lückenjahr schliessen?
Ein Lückenjahr kann bis zehn Jahre nach seinem Entstehen nachgezahlt werden. Das Lückenjahr 2025 bleibt zum Beispiel bis 2035 nachzahlbar, sofern die übrigen Voraussetzungen im Einzahlungsjahr erfüllt sind.
Passender Rechner
- Säule-3a-Maximalbetrag-Rechner
Ihr persönlicher Säule-3a-Maximalbetrag für das laufende Steuerjahr, mit und ohne Pensionskasse, samt dem noch einzahlbaren Betrag.
Weiterlesen
Bildungsmodell, keine Finanz- oder Steuerberatung und keine Zahl für die Steuererklärung. Die hier zusammengefassten Regeln folgen der BVV 3 (SR 831.461.3) gemäss Fedlex und den offiziellen BSV-Parametern; Details und Beträge können sich ändern. Massgeblich sind die Bestätigung Ihres Säule-3a-Anbieters und die Veranlagung Ihrer kantonalen Steuerverwaltung.