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Rente oder Kapital: beides nebeneinander sehen
Geben Sie Ihr Pensionskassenguthaben ein und sehen Sie, was es als lebenslange Rente und als einmalige Kapitalauszahlung bedeutet. Zwei Sichten auf dasselbe Geld, kein Urteil.
Ihr Vergleich erscheint hier
Geben Sie Ihr Guthaben ein und berechnen Sie. Wir speichern Ihre Eingaben nicht, und es braucht keine E-Mail.
Bildungsmodell, keine Finanz- oder Steuerberatung und keine Aussage zugunsten einer Auszahlungsform. Massgebend sind Reglement und Ausweis Ihrer Pensionskasse. Besprechen Sie Ihren persönlichen Entscheid mit Ihrer Pensionskasse oder einer qualifizierten Fachperson.
Pensionskasse: Rente oder Kapital?
Eine allgemeingültige Antwort gibt es nicht: Die Rente ist ein lebenslanges Einkommen, das jedes Jahr besteuert wird; das Kapital ist ein einmaliger Betrag, einmalig zu einem reduzierten Satz besteuert, den Sie danach selbst verwalten. Der gesetzliche Mindestumwandlungssatz für den obligatorischen Teil beträgt zurzeit 6.8% im Referenzalter (BVG Art. 14 Abs. 2); umhüllende Kassen wenden auf das ganze Guthaben meist einen anderen Satz an. Der Vergleich oben stellt beide Formen Ihres Guthabens nebeneinander.
Rente oder Kapital: der ehrliche Leitfaden zur Entscheidung
Was dieser Vergleich zeigt, und was er bewusst nicht zeigt
Bei der Pensionierung kann Ihr Pensionskassenguthaben zu einer lebenslangen Monatsrente werden, zu einer einmaligen Kapitalauszahlung oder zu einer Mischung aus beidem. Der Rechner oben stellt beide Formen desselben Guthabens nebeneinander: die Rente als Jahres- und Monatsbetrag, das Kapital als einmalige Summe.
Er kürt bewusst keinen Sieger. Guthaben und Umwandlungssatz sind zwei Zahlen; die Entscheidung zwischen Rente und Kapital hängt von Ihrer Lebenserwartung ab, von Ihrem Haushalt, Ihren übrigen Einkünften, Ihren Steuern und Ihrem Verhältnis zum Anlegen. Ein Rechner, der aus zwei Eingaben eine Antwort verkündet, gibt vor, Dinge zu wissen, die er nicht wissen kann.
Was der Umwandlungssatz wirklich bedeutet
Der Umwandlungssatz macht aus Ihrem Guthaben eine Jahresrente. Der gesetzliche Mindestumwandlungssatz nach BVG Art. 14 Abs. 2 gilt nur für den obligatorischen Teil Ihres Guthabens, und nur im Referenzalter. Die meisten Kassen versichern Obligatorium und Überobligatorium umhüllend und wenden einen einzigen Mischsatz auf das ganze Guthaben an; dieser liegt in der Regel unter dem gesetzlichen Minimum, was zulässig ist, weil das Gesetz nur den obligatorischen Teil schützt.
Ein Vorbezug, nach BVG Art. 13 Abs. 2 ab Alter 63 möglich, senkt den Satz Ihrer Kasse; ein Aufschub, möglich bis Alter 70, sofern die Erwerbstätigkeit weitergeführt wird (BVG Art. 13b Abs. 2), erhöht ihn. Die genauen Werte stehen im Reglement Ihrer Kasse. Massgebend ist darum der Satz auf Ihrem Vorsorgeausweis; der vorausgefüllte gesetzliche Mindestsatz in diesem Rechner ist nur ein Ausgangspunkt.
Steuern: laufend versus einmalig
Die Rente wird jedes Jahr als Einkommen besteuert, zusammen mit Ihrer AHV-Rente und allen übrigen Einkünften. Das Kapital wird einmalig besteuert, zu einem reduzierten Satz und getrennt vom übrigen Einkommen; danach zählt es zu Ihrem steuerbaren Vermögen, und seine Erträge unterliegen der Einkommenssteuer.
Dieses Tool zeigt absichtlich auf keiner Seite einen Steuerbetrag. Die einmalige Kapitalbezugssteuer variiert stark nach Kanton, Gemeinde, Betrag und Konfession, und die Einkommenssteuer auf der Rente hängt von Ihrem Gesamteinkommen in jedem einzelnen Ruhestandsjahr ab. Eine einzelne illustrative Zahl würde eine Genauigkeit vortäuschen, die es nicht gibt. Unsere Artikel zur Kapitalbezugssteuer nach Kanton und zum gestaffelten Bezug behandeln die Mechanik im Detail.