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Rente oder Kapital: beides nebeneinander sehen

Geben Sie Ihr Pensionskassenguthaben ein und sehen Sie, was es als lebenslange Rente und als einmalige Kapitalauszahlung bedeutet. Zwei Sichten auf dasselbe Geld, kein Urteil.

Ihre Pensionskassenzahlen

Das voraussichtliche Altersguthaben gemäss Ihrem Vorsorgeausweis.

Das gesetzliche Fenster reicht von 63 bis 70 (BVG Art. 13); ein Aufschub über das Referenzalter hinaus setzt eine weitergeführte Erwerbstätigkeit voraus (BVG Art. 13b). Das Reglement Ihrer Kasse kann eine frühere Pensionierung vorsehen.

Vorausgefüllt: 6.8%, der gesetzliche Mindestsatz für den obligatorischen Teil im Referenzalter (BVG Art. 14). Ihr Ausweis kann einen anderen Satz zeigen; tragen Sie für ein realistisches Bild diesen ein.

Ihr Vergleich erscheint hier

Geben Sie Ihr Guthaben ein und berechnen Sie. Wir speichern Ihre Eingaben nicht, und es braucht keine E-Mail.

Bildungsmodell, keine Finanz- oder Steuerberatung und keine Aussage zugunsten einer Auszahlungsform. Massgebend sind Reglement und Ausweis Ihrer Pensionskasse. Besprechen Sie Ihren persönlichen Entscheid mit Ihrer Pensionskasse oder einer qualifizierten Fachperson.

Pensionskasse: Rente oder Kapital?

Eine allgemeingültige Antwort gibt es nicht: Die Rente ist ein lebenslanges Einkommen, das jedes Jahr besteuert wird; das Kapital ist ein einmaliger Betrag, einmalig zu einem reduzierten Satz besteuert, den Sie danach selbst verwalten. Der gesetzliche Mindestumwandlungssatz für den obligatorischen Teil beträgt zurzeit 6.8% im Referenzalter (BVG Art. 14 Abs. 2); umhüllende Kassen wenden auf das ganze Guthaben meist einen anderen Satz an. Der Vergleich oben stellt beide Formen Ihres Guthabens nebeneinander.

Rente oder Kapital: der ehrliche Leitfaden zur Entscheidung

Was dieser Vergleich zeigt, und was er bewusst nicht zeigt

Bei der Pensionierung kann Ihr Pensionskassenguthaben zu einer lebenslangen Monatsrente werden, zu einer einmaligen Kapitalauszahlung oder zu einer Mischung aus beidem. Der Rechner oben stellt beide Formen desselben Guthabens nebeneinander: die Rente als Jahres- und Monatsbetrag, das Kapital als einmalige Summe.

Er kürt bewusst keinen Sieger. Guthaben und Umwandlungssatz sind zwei Zahlen; die Entscheidung zwischen Rente und Kapital hängt von Ihrer Lebenserwartung ab, von Ihrem Haushalt, Ihren übrigen Einkünften, Ihren Steuern und Ihrem Verhältnis zum Anlegen. Ein Rechner, der aus zwei Eingaben eine Antwort verkündet, gibt vor, Dinge zu wissen, die er nicht wissen kann.

Was der Umwandlungssatz wirklich bedeutet

Der Umwandlungssatz macht aus Ihrem Guthaben eine Jahresrente. Der gesetzliche Mindestumwandlungssatz nach BVG Art. 14 Abs. 2 gilt nur für den obligatorischen Teil Ihres Guthabens, und nur im Referenzalter. Die meisten Kassen versichern Obligatorium und Überobligatorium umhüllend und wenden einen einzigen Mischsatz auf das ganze Guthaben an; dieser liegt in der Regel unter dem gesetzlichen Minimum, was zulässig ist, weil das Gesetz nur den obligatorischen Teil schützt.

Ein Vorbezug, nach BVG Art. 13 Abs. 2 ab Alter 63 möglich, senkt den Satz Ihrer Kasse; ein Aufschub, möglich bis Alter 70, sofern die Erwerbstätigkeit weitergeführt wird (BVG Art. 13b Abs. 2), erhöht ihn. Die genauen Werte stehen im Reglement Ihrer Kasse. Massgebend ist darum der Satz auf Ihrem Vorsorgeausweis; der vorausgefüllte gesetzliche Mindestsatz in diesem Rechner ist nur ein Ausgangspunkt.

Steuern: laufend versus einmalig

Die Rente wird jedes Jahr als Einkommen besteuert, zusammen mit Ihrer AHV-Rente und allen übrigen Einkünften. Das Kapital wird einmalig besteuert, zu einem reduzierten Satz und getrennt vom übrigen Einkommen; danach zählt es zu Ihrem steuerbaren Vermögen, und seine Erträge unterliegen der Einkommenssteuer.

Dieses Tool zeigt absichtlich auf keiner Seite einen Steuerbetrag. Die einmalige Kapitalbezugssteuer variiert stark nach Kanton, Gemeinde, Betrag und Konfession, und die Einkommenssteuer auf der Rente hängt von Ihrem Gesamteinkommen in jedem einzelnen Ruhestandsjahr ab. Eine einzelne illustrative Zahl würde eine Genauigkeit vortäuschen, die es nicht gibt. Unsere Artikel zur Kapitalbezugssteuer nach Kanton und zum gestaffelten Bezug behandeln die Mechanik im Detail.

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Wichtiger Haftungsausschluss

SORVA bietet deterministische mathematische Simulationen für die allgemeine Finanz- und Steuerplanung. Die Plattform empfiehlt, vermittelt oder bewertet keine spezifischen Finanzinstrumente, und ihre Ausgaben stellen weder eine Anlageberatung noch eine Finanzdienstleistung im Sinne des Schweizer Finanzdienstleistungsgesetzes (FinSA / FIDLEG) dar. Alle Projektionen sind Schätzungen auf Basis der Nutzereingaben und aktueller kantonaler Steuermodelle. Sie sind rechtlich nicht bindend. SORVA übernimmt keine Haftung für die Genauigkeit dieser Berechnungen. Nutzer müssen vor rechtlichen, steuerlichen oder Anlageentscheidungen einen zertifizierten Steuerexperten oder lizenzierten Finanzberater konsultieren.

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Auch der Zeitpunkt spielt eine Rolle: Wer Kapital aus Pensionskasse und Säule 3a im selben Jahr bezieht, treibt die einmalige Steuer in ihrer Progression nach oben; ein Bezug verteilt über mehrere Jahre kann sie senken. Das ist eine eigene Planungsfrage.

Die Dimensionen, die Ihnen kein Rechner abnehmen kann

Diese Fragen entscheiden tatsächlich zwischen Rente und Kapital:

  • Langlebigkeit: Die Rente fliesst lebenslang, wie lange dieses Leben auch dauert. Das Kapital muss genau so lange reichen, ohne dass Sie das Enddatum kennen.
  • Teuerung: Die meisten Pensionskassen passen laufende Renten nicht an die Teuerung an; eine fixe Rente verliert über die Jahre Kaufkraft. Angelegtes Kapital kann wachsen, aber nur gegen Marktrisiko.
  • Flexibilität: Kapital steht für eine Hypothekaramortisation, Renovationen oder die Unterstützung der Familie bereit. Eine Rente lässt sich weder vorziehen noch erhöhen noch vererben.
  • Hinterlassene: Bei der Rente erhalten Ehepartner oder eingetragene Partner die Prozentsätze gemäss Gesetz und Reglement. Verbleibendes Kapital gehört dagegen zu Ihrem Nachlass.
  • Verantwortung: Kapital heisst, dass Sie und nicht Ihre Pensionskasse die Anlageentscheide tragen, über zwei bis drei Jahrzehnte, in guten wie in schlechten Märkten.

Wie die AHV das Bild verändert

Die Entscheidung steht nie allein. Ihre AHV-Rente ist ein lebenslanges, der Teuerung angepasstes Grundeinkommen; die Pensionskassenleistung baut darauf auf. Je mehr Ihrer fixen Lebenskosten bereits durch AHV und andere lebenslange Einkünfte gedeckt sind, desto mehr Spielraum haben Sie beim Pensionskassenguthaben, und umgekehrt. Paare wägen zwei AHV-Renten, zwei Pensionskassen und die jeweiligen Hinterlassenenregeln ab. Wer vor dem Referenzalter in Pension geht, muss zudem die Jahre ohne AHV überbrücken, was den Bedarf an lebenslangem Einkommen aus der Kasse verändert.

Mischformen, Fristen und der nächste Schritt

Sie müssen nicht alles oder nichts wählen. Von Gesetzes wegen können Sie einen Viertel des obligatorischen Altersguthabens als Kapital verlangen (BVG Art. 37 Abs. 2), und viele Kassen erlauben mehr bis hin zu einer beliebigen Aufteilung. Beachten Sie die Fristen: Die Kassen regeln die Anmeldefrist für einen Kapitalbezug in ihrem Reglement, teils Monate oder sogar Jahre im Voraus, und der Entscheid ist mit Rentenbeginn in aller Regel unwiderruflich.

Eine seriöse Antwort braucht Ihr Gesamtbild: AHV, Pensionskasse, Säule 3a, Steuern, Wohneigentum und Ihren Ausgabenplan, über die Lebenszeit gerechnet. Genau das modelliert ein vollständiger SORVA-Plan, damit Sie beide Auszahlungsformen in Ihren eigenen Zahlen sehen, bevor Sie mit Ihrer Pensionskasse sprechen.

Häufige Fragen

Kann ich Rente und Kapital kombinieren?+

Ja. Das Gesetz gibt Ihnen Anspruch auf einen Viertel des obligatorischen Altersguthabens als Kapital (BVG Art. 37 Abs. 2), und viele Reglemente erlauben mehr bis hin zu einer freien Aufteilung zwischen Rente und Kapital. Die genauen Möglichkeiten bestimmt das Reglement Ihrer Kasse.

Gilt der gesetzliche Mindestumwandlungssatz für mein ganzes Guthaben?+

Nein. Der Mindestsatz nach BVG Art. 14 Abs. 2 schützt nur den obligatorischen Teil Ihres Guthabens im Referenzalter. Umhüllende Kassen wenden auf das gesamte Guthaben meist einen tieferen Mischsatz an. Massgebend ist der Satz auf Ihrem Vorsorgeausweis.

Wie werden Rente und Kapital besteuert?+

Die Rente zählt jedes Jahr vollständig zum steuerbaren Einkommen. Das Kapital wird einmalig zu einem reduzierten Satz besteuert, getrennt vom übrigen Einkommen; die Höhe unterscheidet sich stark nach Kanton, Gemeinde, Betrag und Konfession. Danach unterliegt das Kapital der Vermögenssteuer und seine Erträge der Einkommenssteuer. Dieses Tool zeigt bewusst keinen Steuerbetrag, weil eine seriöse Zahl Ihre persönliche Situation voraussetzt.

Was geschieht mit dem Geld, wenn ich sterbe?+

Bei der Rente zahlt die Kasse die Hinterlassenenleistungen gemäss Gesetz und Reglement, typischerweise einen Prozentsatz Ihrer Rente an den überlebenden Ehe- oder eingetragenen Partner. Das übrige versicherungstechnische Kapital verbleibt bei der Kasse. Bezogenes, noch nicht verbrauchtes Kapital gehört zu Ihrem Nachlass und folgt dem Erbrecht.

Bis wann muss ich mich entscheiden?+

Die Frist für die Anmeldung eines Kapitalbezugs steht im Reglement Ihrer Pensionskasse. Manche Kassen akzeptieren eine Erklärung kurz vor der Pensionierung, andere verlangen sie Monate oder Jahre im Voraus. Prüfen Sie Ihr Reglement früh: Eine verpasste Frist kann die Kapitaloption verschliessen, und mit Rentenbeginn ist der Entscheid in aller Regel endgültig.

Vertiefungen zu diesem Thema

  • Kapital oder Rente: der vertiefte Leitfaden zur Pensionskassen-Auszahlung
  • Kapitalbezugssteuer nach Kanton: so funktioniert die einmalige Steuer
  • Kapitalbezüge staffeln: warum das Timing die Steuer verändert

Diese Seite und der Rechner sind Bildungsmodelle mit vereinfachten Annahmen, keine Finanz-, Versicherungs- oder Steuerberatung und keine Präferenz für eine der beiden Auszahlungsformen. Massgebend sind das Reglement und der Ausweis Ihrer Pensionskasse sowie für Steuern die Veranlagung Ihrer Steuerbehörde. Angezeigte Beträge sind gerundet. Besprechen Sie Ihren persönlichen Entscheid mit Ihrer Pensionskasse oder einer qualifizierten Fachperson.

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