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Säule-3a-Maximalbetrag-Rechner
Ermitteln Sie Ihren persönlichen Säule-3a-Maximalbetrag für das Steuerjahr und den Betrag, den Sie noch einzahlen könnten, samt geschätzter Bandbreite der Steuerersparnis.
Ihr Ergebnis erscheint hier
Beantworten Sie die Pensionskassen-Frage und starten Sie die Berechnung. Ihre Eingaben werden von uns nicht gespeichert, keine E-Mail nötig.
Bildungsmodell, keine Finanz- oder Steuerberatung und keine Zahl für die Steuererklärung. Massgeblich ist die Veranlagung Ihres Kantons.
Wie hoch ist der Säule-3a-Maximalbetrag 2026?
Für das Steuerjahr 2026 liegt der Säule-3a-Maximalbetrag bei CHF 7'258 für Personen mit Pensionskasse; ohne Pensionskasse sind es 20% des Nettoerwerbseinkommens, höchstens CHF 36'288. Beide Werte stammen aus den offiziell publizierten Parametern; der Rechner oben wendet sie auf Ihre Situation an.
So funktioniert der Säule-3a-Maximalbetrag
Zwei Grenzen, eine entscheidende Frage: Pensionskasse oder nicht
Die Verordnung zur Säule 3a (BVV 3, SR 831.461.3) kennt nicht einen einzigen Maximalbetrag, sondern zwei. Welcher für Sie gilt, hängt an einer einzigen Frage: Sind Sie im Steuerjahr einer Pensionskasse der zweiten Säule angeschlossen? Angestellte mit Pensionskasse, und auch Selbständige, die sich freiwillig einer angeschlossen haben, dürfen bis zum kleinen jährlichen Höchstbetrag abziehen. Personen ohne Pensionskasse, typischerweise Selbständige, dürfen bis zu 20% ihres Nettoerwerbseinkommens abziehen, begrenzt durch den grossen jährlichen Höchstbetrag.
Beide Frankenbeträge werden von den Bundesbehörden festgelegt und periodisch neu publiziert; der Rechner oben zeigt immer die Werte aus den offiziellen Parametern für das gewählte Steuerjahr.
Mit Pensionskasse: der kleine Höchstbetrag
Sind Sie im Steuerjahr über Ihre Erwerbstätigkeit irgendwann in einer Pensionskasse versichert, ist der kleine Höchstbetrag Ihre persönliche Obergrenze. Er ist ein fixer Betrag: Er wächst nicht mit dem Lohn und wird bei Teilzeitarbeit nicht gekürzt, solange Ihr Erwerbseinkommen AHV-pflichtig ist. Für eine Einzahlung in die Säule 3a braucht es in jenem Jahr überhaupt ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen.
Ohne Pensionskasse: 20% des Nettoerwerbseinkommens
Ohne Pensionskasse ist Ihre Obergrenze persönlich: 20% Ihres Nettoerwerbseinkommens, höchstens der grosse Höchstbetrag. Das Nettoerwerbseinkommen ist bei Selbständigen im Wesentlichen das Geschäftsergebnis nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge; die Zahl aus der AHV-Abrechnung oder der Steuererklärung ist darum der solide Ausgangspunkt. Wegen der 20%-Regel bedeutet ein einkommensschwächeres Jahr automatisch eine tiefere 3a-Obergrenze, und ab einem gewissen Einkommen greift die fixe Obergrenze: Ab diesem Punkt erhöht zusätzliches Einkommen die Grenze nicht mehr.
Fristen, und was mit ungenutztem Einzahlungsraum geschieht
Eine Einzahlung zählt für das Steuerjahr, in dem sie bei Ihrer 3a-Stiftung eintrifft; die Gutschrift muss also bis Ende Dezember erfolgen. Viele Anbieter publizieren einen Annahmeschluss einige Tage vor Jahresende; eine am 31. Dezember ausgelöste Überweisung kann im Januar ankommen und für das Folgejahr zählen.