Säule-3a-Nachzahlung 2026: verpasste Jahre einzahlen
| 01 | Was sich am 1. Januar 2025 geändert hat |
| 02 | Wer eine Säule-3a-Nachzahlung machen kann |
| 03 | Wie viel Sie nachzahlen können |
| 04 | Ein Rechenbeispiel mit den Werten 2026 |
| 05 | Wann eine Nachzahlung weniger geeignet sein kann |
| 06 | Häufige Fragen |
| 07 | Quellen |
| 08 | Die Nachzahlung in Ihrem eigenen Plan |
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in der Säule 3a eine neue Regel: Wer in einem Jahr weniger als seinen Höchstbetrag einzahlt, kann diese Lücke später schliessen. Die erste Säule-3a-Nachzahlung ist 2026 möglich, für das Lückenjahr 2025. Pro Jahr können Sie höchstens den kleinen Höchstbetrag nachzahlen, für 2026 sind das CHF 7'258, zusätzlich zu Ihrem ordentlichen Beitrag. Nachzahlbar sind nur Lücken ab 2025, innerhalb von zehn Jahren, und nur, wenn Sie im Lückenjahr und im Einzahlungsjahr ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen haben.
Kurz gesagt: Verpasste 3a-Beiträge ab 2025 lassen sich innert zehn Jahren nachzahlen, pro Jahr höchstens der kleine Höchstbetrag (CHF 7'258 für 2026), und nur mit Erwerbseinkommen im Lückenjahr und im Einzahlungsjahr.
Informativer Inhalt, keine Finanzberatung. Die Angaben gelten für 2026 und können sich ändern.
Was sich am 1. Januar 2025 geändert hat
Jahrzehntelang galt in der Säule 3a ein striktes Prinzip: Wer in einem Kalenderjahr nichts oder zu wenig einzahlte, verlor den Steuerabzug dieses Jahres endgültig. Eine Änderung der Verordnung zur Säule 3a (BVV 3) vom 6. November 2024, in Kraft seit dem 1. Januar 2025, hat das geändert: Der neue Artikel 7a erlaubt einen rückwirkenden Einkauf, meist Nachzahlung genannt. Den amtlichen Verordnungstext und die Erläuterungen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) finden Sie unten bei den Quellen.
Zwei Punkte sind für die Praxis entscheidend. Erstens: Nachzahlbar sind nur Lücken, die ab dem Jahr 2025 entstehen. Jahre bis und mit 2024 können nie nachgezahlt werden, unabhängig von der Grösse der Lücke. Zweitens: Weil eine Lücke erst in einem späteren Jahr geschlossen werden kann, sind die ersten Nachzahlungen 2026 möglich, für das Lückenjahr 2025.
Wer eine Säule-3a-Nachzahlung machen kann
Die Säule-3a-Nachzahlung ist in beide Richtungen an Erwerbseinkommen geknüpft. Die Voraussetzungen der Verordnung sind:
- Im Lückenjahr hatten Sie ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen, Sie wären also damals einzahlungsberechtigt gewesen.
- Im Jahr der Nachzahlung haben Sie erneut ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen.
- Sie haben den ordentlichen 3a-Beitrag für das Einzahlungsjahr bereits vollständig geleistet; erst dann darf ein rückwirkender Betrag dazukommen.
- Das Lückenjahr liegt höchstens zehn Jahre zurück.
- Sie haben noch keine Altersleistungen aus der Säule 3a bezogen und sind im Einzahlungsjahr überhaupt noch einzahlungsberechtigt (höchstens fünf Jahre über das Referenzalter hinaus, und nur bei fortgesetzter Erwerbstätigkeit).
Wer zum Beispiel in einem Jahr eine unbezahlte Auszeit ohne jedes Erwerbseinkommen hatte, kann dieses Jahr nicht nachzahlen: Ohne AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen im Lückenjahr ist das Jahr nicht nachzahlbar.
Wie viel Sie nachzahlen können
Ihre Lücke für ein Jahr ist der Höchstbetrag, der damals für Sie galt, abzüglich dessen, was Sie tatsächlich einzahlten. Die Nachzahlung in einem einzelnen Jahr ist auf den kleinen Höchstbetrag begrenzt, also auf die Grenze für Angestellte mit Pensionskasse (CHF 7'258 für 2026). Diese Obergrenze gilt auch für Selbständige, deren ordentliche Grenze höher liegt. Ihren persönlichen Höchstbetrag, mit oder ohne Pensionskasse, zeigt Ihnen der Säule-3a-Maximalbetrag-Rechner.
Wichtig ist zudem die Ein-Nachzahlungs-Regel: Jedes Lückenjahr kann nur mit einer einzigen Nachzahlung geschlossen werden. Ein nur teilweise geschlossenes Lückenjahr kann später nicht aufgefüllt werden. Eine einzelne Zahlung darf zwar mehrere ganze Jahreslücken aufs Mal schliessen, insgesamt aber höchstens bis zur Jahresobergrenze. Eine grössere Gesamtlücke lässt sich darum nur über mehrere Einzahlungsjahre schliessen.
Ein Rechenbeispiel mit den Werten 2026
Angenommen, Sie haben 2025 und 2026 nichts in die Säule 3a einbezahlt, waren aber in beiden Jahren angestellt und AHV-pflichtig erwerbstätig. Zur Vereinfachung rechnen wir für beide Jahre mit dem kleinen Höchstbetrag 2026 von CHF 7'258; rechtlich bestimmt der im jeweiligen Lückenjahr gültige Höchstbetrag die Grösse der Lücke, während die Obergrenze der Nachzahlung dem Höchstbetrag des Einzahlungsjahres folgt.
- Lücke 2025: CHF 7'258. Lücke 2026: CHF 7'258. Gesamtlücke: CHF 14'516.
- Pro Einzahlungsjahr sind höchstens CHF 7'258 Nachzahlung möglich, zusätzlich zum ordentlichen Beitrag. Die Gesamtlücke lässt sich also nicht in einem Jahr schliessen.
- Ein möglicher Ablauf: 2027 zahlen Sie den ordentlichen Beitrag 2027 voll ein und schliessen mit einer Nachzahlung von CHF 7'258 das Lückenjahr 2025. 2028 wiederholen Sie das für das Lückenjahr 2026.
- Nach zwei Einzahlungsjahren wären beide Lücken geschlossen, jede mit genau einer Nachzahlung.
Und die Steuer? Der nachgezahlte Betrag ist im Jahr der Einzahlung vom steuerbaren Einkommen abziehbar, wie ein ordentlicher Beitrag. Wie viel das spart, hängt von Ihrem Grenzsteuersatz ab, also von Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuer zusammen mit Ihren persönlichen Abzügen. Als geschätzte Bandbreite, mit rein illustrativen Sätzen: Bei einem Grenzsteuersatz von 10% entlastet eine Nachzahlung von CHF 7'258 die Steuerrechnung um rund CHF 726, bei 32% um rund CHF 2'323. Das ist keine Zusage; massgeblich ist einzig die Veranlagung Ihrer kantonalen Steuerverwaltung. Ihre eigenen Lückenjahre und Ihre geschätzte Bandbreite prüfen Sie mit dem kostenlosen Säule-3a-Nachzahlungsrechner.
Wann eine Nachzahlung weniger geeignet sein kann
Eine Nachzahlung ist kein Automatismus. Punkte, die im Einzelfall dagegen sprechen können:
- Tiefes Einkommen im Einzahlungsjahr: Der Abzug ist umso weniger wert, je tiefer Ihr Grenzsteuersatz ist. In einem einkommensschwachen Jahr könnte die Wirkung deutlich kleiner ausfallen als in einem einkommensstarken.
- Gebundenes Geld: Was in der Säule 3a liegt, bleibt bis zum Bezug gebunden, ordentlich zwischen Alter 60 und 70, früher nur aus besonderen Gründen. Wer die Mittel absehbar früher braucht, könnte mit der Bindung in Konflikt geraten.
- Teilweise Nachzahlung: Weil ein Lückenjahr nur einmal geschlossen werden kann, könnte eine kleine Teilnachzahlung den Rest dieser Jahreslücke endgültig verschliessen. Es kann sich lohnen, den Zeitpunkt so zu wählen, dass die Lücke ganz geschlossen werden kann.
- Bevorstehender Bezug: Sobald Sie Altersleistungen aus der Säule 3a bezogen haben, sind keine Nachzahlungen mehr möglich.
Beim Bezug wird das 3a-Guthaben einmalig besteuert, getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz. Wie sich mehrere Konten und gestaffelte Bezüge auswirken können, zeigt der Beitrag Bezüge staffeln; die Grundlagen zum Höchstbetrag finden Sie im Überblick Säule 3a 2026: Maximalbetrag und Nachzahlung.
Häufige Fragen
Kann ich Säule-3a-Beiträge nachzahlen, die ich vor 2025 verpasst habe?
Nein. Die Nachzahlung erfasst nur Beitragslücken, die ab 2025 entstehen. Jahre bis und mit 2024 können nicht nachgezahlt werden.
Wie viel kann ich 2026 nachzahlen?
2026 ist einzig das Lückenjahr 2025 nachzahlbar. Möglich ist höchstens Ihre Lücke aus 2025, begrenzt auf den kleinen Höchstbetrag von CHF 7'258, und nur zusätzlich zum vollständigen ordentlichen Beitrag 2026.
Brauche ich Erwerbseinkommen für die Nachzahlung?
Ja, gleich zweifach: Sie brauchen ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen im Lückenjahr, das Sie füllen möchten, und im Jahr der Nachzahlung.
Wie lange bleibt ein Lückenjahr nachzahlbar?
Zehn Jahre. Das Lückenjahr 2025 bleibt zum Beispiel bis 2035 nachzahlbar, sofern die übrigen Voraussetzungen im Einzahlungsjahr erfüllt sind.
Senkt eine Säule-3a-Nachzahlung meine Steuern?
Der nachgezahlte Betrag ist wie ein ordentlicher Beitrag vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Wie viel das spart, hängt von Ihrem Grenzsteuersatz ab und ist darum eine geschätzte Bandbreite, keine feste Zahl. Massgeblich ist die Veranlagung Ihres Kantons.
Quellen
- BVV 3 (SR 831.461.3), Art. 7a, eingefügt durch die Änderung vom 6. November 2024 (AS 2024 622), in Kraft seit 1. Januar 2025: konsolidierter Text auf Fedlex.
- Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), Erläuterungen zur Änderung der BVV 3 (Einführung von Einkäufen in die Säule 3a), November 2024: Erläuternder Bericht (PDF).
- Kleiner Höchstbetrag der Säule 3a 2026 (BVV 3 Art. 7 Abs. 1 lit. a): CHF 7'258 gemäss den vom BSV und der ESTV publizierten Vorsorgekennzahlen 2026.
Die Nachzahlung in Ihrem eigenen Plan
Eine Nachzahlung hat zwei Wirkungen zugleich: Sie senkt Ihr steuerbares Einkommen im Einzahlungsjahr, und sie erhöht das Guthaben, das bis zur Pensionierung für Sie arbeitet. SORVA verbindet beides in einem Jahr-für-Jahr-Bild Ihres Geldes, gerechnet mit den offiziellen Schweizer Regeln auf Ihren eigenen Zahlen, nicht mit Durchschnittswerten. So können Sie einschätzen, was das Schliessen einer 3a-Lücke für Ihre Steuer heute und Ihr Erspartes bei der Pensionierung bedeuten könnte, und auch die geschätzte einmalige Steuer beim späteren Bezug steht im selben Plan. Prüfen Sie, was eine geschlossene 3a-Lücke bei Ihnen verändern könnte: Erstellen Sie Ihren Plan auf sorva.ch, der Einstieg ist mit dem Gratis-Plan kostenlos.
Projektionen sind Schätzungen auf Basis Ihrer Eingaben und der aktuellen Schweizer Regulierungsparameter. Sie stellen keine Finanzberatung dar. Die tatsächlichen Ergebnisse können abweichen.