Wie viel Geld für die Pensionierung in der Schweiz? (2026)
| 01 | Die 70-bis-80%-Regel und woher sie kommt |
| 02 | Von den Ausgaben ausgehen, nicht vom Einkommen |
| 03 | Was AHV und Pensionskasse bereits abdecken |
| 04 | Ein Rechenbeispiel: Wie viel könnte eine Einzelperson für die Pensionierung brauchen? |
| 05 | Warum Kanton und Bezugsform die Zahl verschieben |
| 06 | Häufige Fragen |
| 07 | Quellen |
| 08 | Ihre eigene Zahl statt einer Faustformel |
Einen offiziellen Betrag, den Sie gespart haben müssen, gibt es nicht. Wer wissen will, wie viel Geld für die Pensionierung in der Schweiz nötig ist, kann aber mit einer verbreiteten Faustformel starten: Rechnen Sie mit rund 70 bis 80% Ihres letzten Einkommens pro Jahr, ziehen Sie ab, was AHV und Pensionskasse voraussichtlich zahlen, und multiplizieren Sie die verbleibende Jahreslücke mit 25 bis 33. Für das Beispiel in diesem Beitrag, eine Einzelperson mit CHF 90'000 Einkommen, ergibt diese Faustformel rund CHF 456'000 bis CHF 602'000 an eigenem Erspartem. Ihre eigene Zahl kann weit von dieser Bandbreite entfernt liegen: Sie hängt von Ihren Ausgaben, Ihren Renten, Ihrem Kanton und der Bezugsform ab.
Kurz gesagt: Nehmen Sie 70 bis 80% Ihres letzten Jahreseinkommens, ziehen Sie die erwarteten Zahlungen von AHV und Pensionskasse ab und multiplizieren Sie die verbleibende Jahreslücke mit 25 bis 33. Das ergibt einen ersten Richtwert, kein Urteil.
Informativer Inhalt, keine Finanzberatung. Die Angaben gelten für 2026 und können sich ändern.
Die 70-bis-80%-Regel und woher sie kommt
Die Schweizer Vorsorgeplanung startet meist bei einem Anteil des letzten Einkommens, nicht bei einem fixen Frankenbetrag. Die Idee hat einen offiziellen Anker: Die Bundesverfassung hält fest, dass die berufliche Vorsorge (Ihre Pensionskasse, 2. Säule) zusammen mit der AHV (1. Säule) die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen soll. Die Planungspraxis übersetzt dieses Ziel in eine Faustformel: Viele Haushalte rechnen mit rund 70 bis 80% des letzten Einkommens als Jahresbedarf nach der Pensionierung.
Warum weniger als 100%? Mehrere Kosten fallen mit der Pensionierung weg: Die Beiträge an AHV, Arbeitslosenversicherung und Pensionskasse werden nicht mehr vom Lohn abgezogen, berufsbedingte Kosten wie Pendeln oder auswärtige Verpflegung entfallen, und viele haben die Kinderphase abgeschlossen oder einen Teil der Hypothek amortisiert. Die Regel ist aber nur ein Startpunkt. Sie könnte Ihren Bedarf unterschätzen, wenn Sie zur Miete wohnen, mehr reisen möchten oder mit steigenden Gesundheitskosten rechnen, und ihn überschätzen, wenn Ihre Ausgaben schon heute deutlich unter Ihrem Einkommen liegen.
Von den Ausgaben ausgehen, nicht vom Einkommen
Ein Einkommensprozentsatz ist eine Abkürzung. Die verlässlichere Basis sind Ihre erwarteten Jahresausgaben im Ruhestand, Position für Position: Wohnen, Krankenkasse und Gesundheitskosten, Steuern, Essen, Mobilität, Versicherungen, Freizeit. Die gemeinnützige Dachorganisation Budgetberatung Schweiz publiziert kostenlose Referenzbudgets für verschiedene Haushaltstypen (Stand August 2026, auf Basis von Schweizer Durchschnittswerten); sie sind eine praktische Checkliste, damit keine Kategorie vergessen geht. Die regionalen Unterschiede sind gross, darum zählen Ihre eigene Miete, Ihre Prämien und Ihre Steuerrechnung mehr als jeder Durchschnitt.
Sobald eine Schätzung der Jahresausgaben steht, wird die Frage konkret: Wie viel davon ist bereits durch Renten gedeckt, und wie viel muss aus dem eigenen Ersparten kommen?
Was AHV und Pensionskasse bereits abdecken
Der erste Baustein ist die AHV-Altersrente. Für 2026 liegt die volle Einzelrente je nach durchschnittlichem Lebenseinkommen zwischen CHF 1'260 und CHF 2'520 pro Monat, und ab 2026 wird sie 13-mal pro Jahr ausbezahlt. Die maximale Einzelrente summiert sich damit auf CHF 32'760 pro Jahr, die minimale auf CHF 16'380. Eine Vollrente setzt eine lückenlose Beitragsdauer von 44 Jahren voraus; das Maximum verlangt zusätzlich ein durchschnittliches Jahreseinkommen von mindestens CHF 90'720. Fehlende Jahre kürzen die Rente, und die beiden Renten eines Ehepaars sind auf 150% des Maximums plafoniert, also CHF 3'780 pro Monat oder CHF 49'140 pro Jahr. Die zusätzliche 13. Zahlung erklärt der Beitrag 13. AHV-Rente.
Der zweite Baustein ist Ihre Pensionskasse (2. Säule). Hier gibt es keine allgemeingültige Zahl: Die Altersrente hängt vom Sparkapital in Ihrem Plan und vom Umwandlungssatz Ihrer Kasse ab. Ihr jährlicher Vorsorgeausweis zeigt eine projizierte Altersleistung beim Referenzalter 65; diese Projektion gehört in Ihre Rechnung, nicht ein Durchschnitt. Private Ersparnisse in der Säule 3a und freies Vermögen schliessen, was übrig bleibt.
Ein Rechenbeispiel: Wie viel könnte eine Einzelperson für die Pensionierung brauchen?
Alle Zahlen unten sind illustrative Annahmen, gewählt, um die Methode zu zeigen. Angenommen, eine Einzelperson verdient CHF 90'000 pro Jahr, geht mit 65 in Pension, hat eine lückenlose AHV-Beitragsdauer und ein genügend hohes durchschnittliches Einkommen für die AHV-Maximalrente, und der Vorsorgeausweis projiziert eine Pensionskassenrente von CHF 21'000 pro Jahr.
- Jahresbedarf bei 80%: CHF 72'000 (80% von CHF 90'000).
- AHV-Altersrente: CHF 32'760 pro Jahr (Maximum 2026 für Einzelpersonen, 13 Zahlungen).
- Pensionskasse: CHF 21'000 pro Jahr (Annahme gemäss Vorsorgeausweis).
- Verbleibende Jahreslücke: 72'000 minus 32'760 minus 21'000 = CHF 18'240.
- Kapital-Richtwert: das 25-Fache der Lücke sind CHF 456'000; das vorsichtigere 33-Fache ergibt rund CHF 602'000.
Ändern Sie eine Annahme, verschiebt sich der Richtwert. Hat die AHV-Beitragsdauer Lücken, schrumpft die Rente und die Lücke wächst. Ein Ehepaar vergleicht seinen Bedarf mit zwei AHV-Renten, plafoniert auf CHF 49'140, plus zwei Pensionskassen-Projektionen. Und wer einen Teil des Pensionskassenkapitals als Kapital statt als Rente bezieht, senkt die Jahresrente und erhöht dafür das eigene Kapital. Ihre eigene Kombination aus Ausgaben, Erspartem und Renditeannahmen testen Sie im kostenlosen FIRE-Rechner.
Warum Kanton und Bezugsform die Zahl verschieben
Zwei Faktoren werden oft übersehen. Erstens die Steuern: Renteneinkommen wird als Einkommen besteuert, Erspartes unterliegt der kantonalen Vermögenssteuer, und beides variiert erheblich zwischen Kantonen und Gemeinden. Ein Kapitalbezug aus Pensionskasse oder Säule 3a wird einmalig besteuert, getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz, und auch dieser Satz unterscheidet sich je nach Kanton; die Bandbreiten zeigt der Beitrag Kapitalbezug: Steuer nach Kanton.
Zweitens die Wahl zwischen Kapital und Rente selbst: Ob Sie das Pensionskassenguthaben als lebenslange Rente, als Kapital oder gemischt beziehen, verändert, wie viel eigenes Kapital Sie brauchen und wie lange es reichen muss. Die Abwägung behandelt der Beitrag Kapital oder Rente, und der kostenlose Rente-oder-Kapital-Rechner vergleicht beide Varianten mit Ihren eigenen Zahlen. Wer vor 65 aufhören möchte, muss zusätzlich die Jahre ohne AHV- und Pensionskassenzahlungen überbrücken; diesen Fall behandelt der Beitrag Frühpensionierung und die Brücke zur AHV.
Häufige Fragen
Reicht CHF 1 Million für die Pensionierung in der Schweiz?
Das hängt von der Jahreslücke ab, die das Geld decken muss. Mit der Faustformel des 25- bis 33-Fachen entspricht CHF 1 Million einer tragbaren Entnahme von rund CHF 30'000 bis CHF 40'000 pro Jahr vor Steuern, zusätzlich zu AHV und Pensionskasse. Ob das genügt, hängt von Ihren Ausgaben, Ihrem Kanton und Ihrem Pensionierungsalter ab.
Was ist die 70-bis-80%-Regel in der Vorsorgeplanung?
Eine Faustformel, wonach die Ausgaben im Ruhestand oft bei 70 bis 80% des letzten Einkommens landen, weil Lohnabzüge und berufsbedingte Kosten wegfallen. Sie ist ein Startpunkt für die Planung, keine offizielle Vorgabe; ein Budget Position für Position ist verlässlicher.
Wie hoch ist die AHV-Rente 2026?
Die volle Einzelrente liegt je nach durchschnittlichem Einkommen zwischen CHF 1'260 und CHF 2'520 pro Monat und wird ab 2026 13-mal pro Jahr ausbezahlt, also höchstens CHF 32'760 pro Jahr. Ehepaare sind auf CHF 3'780 pro Monat plafoniert, CHF 49'140 pro Jahr. Beitragslücken kürzen die Rente.
Gilt die 4%-Regel auch in der Schweiz?
Die 4%-Regel (Jahreslücke mal 25) ist eine Faustformel aus US-Forschung. Sie berücksichtigt weder Schweizer Steuern noch Gebühren oder Ihren persönlichen Zeithorizont; vorsichtigere Planer rechnen darum oft mit etwa 3%, dem 33-Fachen. Behandeln Sie beides als grobe Richtwerte.
Wie viel Geld braucht eine Frühpensionierung in der Schweiz?
Mehr als eine Pensionierung mit 65: Die Jahre vor dem Referenzalter müssen vollständig aus dem eigenen Ersparten finanziert werden, als nichterwerbstätige Person bleiben AHV-Beiträge geschuldet, und ein Vorbezug von AHV oder Pensionskasse kürzt diese Renten. Die Mechanik erklärt der Beitrag Frühpensionierung und die Brücke zur AHV.
Quellen
- Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), AHV/IV-Kennzahlen, Beträge gültig ab 1. Januar 2026 (minimale und maximale Altersrente, Ehepaar-Plafonierung, 13. Zahlung): AHV/IV-Kennzahlen.
- AHVG (SR 831.10), Art. 34 (Rentenformel), Art. 35 (Plafonierung für Ehepaare): konsolidierter Text auf Fedlex.
- Bundesverfassung (SR 101), Art. 113 Abs. 2 Bst. a (Ziel der beruflichen Vorsorge zusammen mit der AHV: Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise): konsolidierter Text auf Fedlex.
- Budgetberatung Schweiz, Referenzbudgets für Schweizer Haushalte (Durchschnittswerte, abgerufen im August 2026): budgetberatung.ch.
- Die 70-bis-80%-Regel und die Multiplikatoren 25 bis 33 (Entnahmesätze von 4% und 3%) sind verbreitete Planungs-Faustformeln, keine gesetzlichen Werte.
Ihre eigene Zahl statt einer Faustformel
Eine Faustformel beantwortet die Frage in einer Zeile; Ihr Plan beantwortet sie für Ihr Leben. SORVA bildet Ihr Geld Jahr für Jahr über AHV, Pensionskasse und Säule 3a ab, gerechnet mit den offiziellen Schweizer Regeln auf Ihren eigenen Zahlen, nicht mit Durchschnittswerten, und zeigt, in welchem Alter Ihr Ziel erreicht sein könnte. Die Steuern in Ihrem Kanton, die Wahl zwischen Kapital und Rente und ein früherer Pensionierungstermin stehen im selben Bild, sodass Sie sehen, wie jeder Faktor Ihre persönliche Zahl verschiebt. Machen Sie aus der Faustformel Ihre eigene Zahl: Erstellen Sie Ihren Plan auf sorva.ch, der Einstieg ist mit dem Gratis-Plan kostenlos.
Projektionen sind Schätzungen auf Basis Ihrer Eingaben und der aktuellen Schweizer Regulierungsparameter. Sie stellen keine Finanzberatung dar. Die tatsächlichen Ergebnisse können abweichen.