AHV in der Frühpensionierung: der Beitrag als Nichterwerbstätige, den Sie bis 65 weiter schulden
| 01 | Warum Frühpensionierte weiterhin AHV schulden |
| 02 | Wie sich Ihr AHV-Beitrag als Nichterwerbstätige bemisst |
| 03 | Wann Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner es abdecken kann |
| 04 | Häufige Fragen |
| 05 | Sehen Sie, was diese Jahre kosten |
In der Schweiz zahlen Sie die staatliche Rente (AHV) bis zum Alter 65 - auch dann, wenn Sie schon aufgehört haben zu arbeiten. Gehen Sie früh in Pension, verschwindet die Rechnung nicht: Sie gelten neu als Nichterwerbstätige, und Ihr AHV-Beitrag richtet sich dann nach Ihrem Vermögen und einem allfälligen Renteneinkommen - nicht mehr nach einem Lohn. Wer viel gespart hat, zahlt hier echtes Geld. Es ist einer der am häufigsten übersehenen Kosten der Frühpensionierung.
Kurz gesagt: Wer vor 65 aufhört zu arbeiten, schuldet weiterhin AHV - berechnet aus dem Vermögen, nicht aus einem Lohn. Ein jährlicher Kostenpunkt, den viele Frühpensionierte vergessen.
Informativer Inhalt, keine Finanzberatung. Die Angaben gelten für 2026 und können sich ändern.
Warum Frühpensionierte weiterhin AHV schulden
Bis zum Alter 65 zahlen Sie AHV - egal, ob Sie arbeiten oder nicht. Solange Sie einen Lohn bekommen, wird der Beitrag automatisch abgezogen. Hören Sie früh auf zu arbeiten, fällt der Lohn weg, die Rechnung aber bleibt. Deshalb werden Sie dann nach den Regeln für «Nichterwerbstätige» eingestuft.
Wie sich Ihr AHV-Beitrag als Nichterwerbstätige bemisst
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Wenn Sie nicht arbeiten, schaut die AHV auf Ihr Vermögen plus das 20-Fache eines allfälligen jährlichen Renteneinkommens. Berechnet wird der Beitrag auf einer gleitenden Skala, zwischen einem jährlichen Minimum und Maximum. Je mehr Vermögen und Renteneinkommen Sie haben, desto höher der Beitrag - bis zu einer Obergrenze. Die genauen Zahlen werden jedes Jahr neu festgelegt; hier gelten die Werte für 2026.
Ein kurzes Beispiel (erfunden, zur Veranschaulichung): Wer mit 60 aufhört, viel Vermögen und keinen Lohn hat, könnte bis 65 jedes Jahr AHV schulden - fünf Jahre Zahlungen, die viele nicht einplanen. Der genaue Betrag hängt von Ihrem eigenen Vermögen und Renteneinkommen ab.
Wann Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner es abdecken kann
Es gibt eine wichtige Ausnahme: Wenn Sie nicht arbeiten, Ihre Ehepartnerin, Ihr Ehepartner oder Ihre eingetragene Partnerin bzw. Ihr eingetragener Partner aber erwerbstätig ist und mindestens das Doppelte des AHV-Mindestbeitrags zahlt, gilt Ihr eigener Beitrag als gedeckt. Sie zahlen dann nichts extra. Das gilt nur für Ehepaare und eingetragene Partnerschaften; im Konkubinat deckt die Partnerin oder der Partner Ihren Beitrag nie. Für Paare macht es also einen grossen Unterschied, ob eine Person weiterarbeitet.
Häufige Fragen
Zahle ich weiterhin AHV, wenn ich früh in Pension gehe?
Ja. Sie schulden AHV bis zum Alter 65. Hören Sie vorher auf zu arbeiten, werden Sie nach Ihrem Vermögen und allfälligem Renteneinkommen veranlagt, nicht nach einem Lohn.
Wie wird die Rechnung bemessen?
Auf einer gleitenden Skala aus Ihrem Vermögen plus dem 20-Fachen eines allfälligen jährlichen Renteneinkommens, zwischen einem jährlichen Minimum und Maximum, das jedes Jahr von den Behörden festgelegt wird.
Können die Zahlungen meiner Partnerin/meines Partners meine abdecken?
Ja - wenn Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner (oder Ihre eingetragene Partnerin bzw. Ihr eingetragener Partner) erwerbstätig ist und mindestens das Doppelte des AHV-Mindestbeitrags zahlt, gilt Ihr eigener Beitrag als gedeckt. Das gilt nur für Ehepaare und eingetragene Partnerschaften.
Warum ist das so wichtig?
Weil es ein Kostenpunkt für jedes Jahr zwischen dem Aufhören und 65 ist - und beim Planen der Frühpensionierung leicht vergessen wird.
Sehen Sie, was diese Jahre kosten
SORVA baut ein Jahr-für-Jahr-Bild Ihres Geldes auf, von heute bis zum Ende Ihres Plans, und rechnet diese AHV-Jahre ein, statt sie zu verstecken. Für jedes Jahr zwischen dem Aufhören und 65 schätzt es Ihren Beitrag als nichterwerbstätige Person aus Ihrem Vermögen und Renteneinkommen, nach der offiziellen Skala. Sie können dann jeweils eine Annahme ändern, etwa die Pensionierung um ein Jahr verschieben oder eine weiterhin erwerbstätige Partnerin oder einen weiterhin erwerbstätigen Partner einrechnen, und sehen, wie sich die Gesamtkosten mit Ihren eigenen Zahlen verändern. Sehen Sie, was Ihre Frühpensionierungsjahre kosten könnten: Erstellen Sie Ihren Plan auf sorva.ch, kostenlos während der privaten Beta.
Projektionen sind Schätzungen auf Basis Ihrer Eingaben und der aktuellen Schweizer Regulierungsparameter. Sie stellen keine Finanzberatung dar. Die tatsächlichen Ergebnisse können abweichen.