Teilpensionierung: das Pensum senken, ohne den Plan zu verlieren
| 01 | Zuerst: dürfen Sie überhaupt beginnen |
| 02 | Die Grenze, wie viel Sie beginnen dürfen |
| 03 | Schritte werden gezählt, und zwar getrennt |
| 04 | Was weiterläuft, während Sie den Rest arbeiten |
| 05 | Zwei Dinge, die Leute überraschen |
| 06 | Was SORVA abbildet und was nicht |
Mit 62 auf 60 Prozent gehen und einen Teil der Rente beziehen ist zuerst eine Frage an das Reglement Ihrer Pensionskasse, nicht an das Gesetz. Das Gesetz öffnet die Tür, sobald Sie Ihren 63. Geburtstag hinter sich haben. Nur Ihr Reglement kann sie früher öffnen, ab Ihrem 58. Geburtstag, und nicht jede Kasse tut das.
Ist die Tür offen, entscheidet eine zweite Regel, wie viel Sie beziehen dürfen. Sie ist der Grund, warum «ich beziehe einfach die halbe Rente» oft nicht aufgeht.
In einem Satz: Der Anteil der Rente, den Sie beziehen dürfen, ist durch den Anteil begrenzt, um den Ihr Lohn sinkt. Von 100 auf 60 Prozent sind das höchstens 40 Prozent.
Zuerst: dürfen Sie überhaupt beginnen
Hier wirken zwei verschiedene Alter, und sie zu verwechseln ist der häufigste Fehler.
Ihre Pensionskasse (Säule 2) können Sie nach dem Gesetz ab Ihrem 63. Geburtstag beziehen. Ihr Reglement kann bis zu Ihrem 58. hinuntergehen, und es kann auch ein eigenes Referenzalter festlegen, das nicht immer 65 ist. Das Reglement ist das Dokument, das Ihren Fall entscheidet, also lesen Sie dieses.
Ein früher Bezug hat einen Preis, der für alle gilt, die ihn wählen: Die Rente bleibt lebenslang tiefer, weil dasselbe Guthaben über mehr Jahre reichen muss.
Ihre AHV funktioniert anders und hängt gar nicht am Pensum. Sie kann ab dem Monat nach Ihrem 63. Geburtstag bezogen werden, ganz oder zu einem Anteil zwischen 20 und 80 Prozent, ob Sie Ihr Pensum senken oder nicht. Eine AHV-Rente beginnt immer am ersten Tag eines Monats, nie am Geburtstag selbst. Mit 62 öffnet Teilzeit die AHV also nicht. Nichts tut das.
Die Grenze, wie viel Sie beginnen dürfen
Das ist die Regel, die den ganzen Entscheid prägt.
Vor dem Referenzalter Ihrer Kasse darf der Anteil der Altersleistung, den Sie beziehen, den Anteil nicht übersteigen, um den Ihr Lohn sinkt. Senken Sie Ihr Pensum von 100 auf 60 Prozent, sinkt Ihr Lohn um 40 Prozent, also dürfen Sie höchstens 40 Prozent Ihrer Rente beginnen.
Weniger geht immer. Mehr geht nicht, und Vollzeit weiterarbeiten und trotzdem einen Teil beziehen geht auch nicht. Die Grösse des Schritts wird mit Stunden bezahlt.
Schritte werden gezählt, und zwar getrennt
Sie müssen nicht alles auf einmal machen, aber unbegrenzt viele Anläufe haben Sie auch nicht.
- Als Rente können Sie in bis zu drei Schritten beziehen, und Ihre Kasse darf mehr als drei zulassen.
- Als Kapital, also als einmalige Auszahlung, können Sie in höchstens drei Schritten beziehen, und Ihre Kasse darf das nicht lockern.
- Alles, was Sie innerhalb eines Kalenderjahres als Kapital beziehen, zählt als ein Schritt. Ein Bezug im Dezember und einer im Januar sind zwei Schritte, zwei Bezüge im selben Jahr nur einer.
- Diese drei Male gelten für Ihre ganze Vorsorge bei einem Arbeitgeber, auch wenn Ihr Lohn dort bei zwei Kassen versichert ist.
Das sind zwei getrennte Zählungen, nicht ein gemeinsames Budget von drei. Es lohnt sich, die Kasse zu fragen, welche der beiden Sie gerade brauchen.
Was Planende übersieht: Das Jahr, in dem Sie ganz aufhören, zählt mit. Beziehen Sie in diesem Jahr Kapital, ist das einer Ihrer drei Schritte. Planen Sie also zwei Teilbezüge, nicht drei, es sei denn, Sie nehmen den letzten Teil als monatliche Rente.
Für den ersten Schritt gilt zusätzlich: Der erste Teil muss mindestens 20 Prozent Ihrer Altersleistung betragen, ob Sie ihn als Kapital oder als Rente beziehen. Manche Kassen lassen weniger zu, massgebend ist darum Ihr eigenes Reglement.
Was weiterläuft, während Sie den Rest arbeiten
Teilpensioniert heisst immer noch erwerbstätig, und drei Dinge laufen weiter.
Ihre AHV-Beiträge. Sie sind auf dem Lohn geschuldet, den Sie weiter verdienen, bis Ende des Monats, in dem Sie Ihr Referenzalter erreichen. Unter der Hälfte gibt es einen Haken, dazu gleich mehr.
Ihr Pensionskassenguthaben. Es wächst auf dem gesenkten Lohn weiter, und zwar auf einem kleineren Betrag, als die Lohnsenkung allein vermuten lässt. Diese Schieflage gehört zur Teilzeit überhaupt und ist in Teilzeit und Ihre Vorsorge erklärt.
Ihre Säule 3a. Die Teilpensionierung ändert Ihre Limite nicht. Massgebend ist, ob Sie noch einer Pensionskasse angehören und noch Erwerbseinkommen haben. Und im Jahr, in dem Ihre Erwerbstätigkeit endet, kann der volle Jahresbeitrag noch geleistet werden.
Sinkt Ihr Lohn nach Ihrem 58. Geburtstag um höchstens die Hälfte, kann Ihre Kasse auf Ihr Verlangen vorsehen, dass Ihr bisheriger versicherter Verdienst weiter versichert bleibt. Das ist etwas, das Ihre Kasse anbieten kann, kein Anspruch, den Sie haben, und es besteht nur, wenn Ihr Reglement es vorsieht.
Beispiel (zur Veranschaulichung, nicht Ihr Ergebnis): Jemand mit 63, dessen Kasse die Teilpensionierung anbietet, senkt von 100 auf 60 Prozent. Der Lohn sinkt um 40 Prozent, also dürfen bis zu 40 Prozent der Rente beginnen, und 40 Prozent erfüllen den Mindestanteil von 20 Prozent für den ersten Schritt. AHV wird weiter auf den 60 Prozent bezahlt, die Säule 3a läuft weiter. Drei Jahre später wird ganz aufgehört und der Rest bezogen. Ob dieser Rest als Rente oder als Kapital kommt und was er an Steuern kostet, ist ein eigener Entscheid.
Zwei Dinge, die Leute überraschen
Unter die Hälfte fallen. Mit 60 Prozent gelten Sie weiterhin als erwerbstätig. Arbeiten Sie unter der Hälfte der üblichen Arbeitszeit, kann sich das ändern: Erreichen die Beiträge auf Ihrer Arbeit, Arbeitgeberanteil eingerechnet, nicht die Hälfte dessen, was Sie als nichterwerbstätige Person schulden würden, gilt die Ausgleichskasse Sie als nichterwerbstätig und fordert die Differenz nach. Ein zweiter Schritt von 60 auf 40 Prozent ist die Stelle, an der das meist auftaucht.
Ein Einkauf kurz davor. Wer einkauft, kann dieses Geld drei Jahre lang nicht als Kapital beziehen. Ein erster Schritt als Kapital innerhalb dieser drei Jahre ist gesperrt, ein Schritt als monatliche Rente nicht. Und wenn Sie nach einem Bezug das Pensum wieder erhöhen, sinkt die höchstmögliche Einkaufssumme um das, was Sie bereits bezogen haben.
Die Sicht Ihres Kantons. Was das Gesetz erlaubt und was Ihr Steueramt anerkennt, sind zwei Fragen. Einzelne Kantone knüpfen eigene Bedingungen an eine Teilpensionierung, etwa wie gross jeder Schritt sein muss und wie weit die Schritte auseinanderliegen. Klären Sie das, bevor Sie die Daten festlegen.
Was SORVA abbildet und was nicht
SORVA bildet die Teilpensionierung nicht ab. Es rechnet mit einem einzigen Rücktrittsdatum, und unsere Preisseite führt die Pensionierung in Schritten unter dem auf, was nicht modelliert wird.
Was es tut: Es zeichnet Ihr Geld Jahr für Jahr über AHV, Pensionskasse und Säule 3a auf Ihren eigenen Zahlen nach und stellt zwei Rücktrittsdaten nebeneinander. Ihr Reglement regelt die Schritte; das Bild Jahr für Jahr zeigt, was jedes Rücktrittsdatum die Jahre danach kostet.
Sehen Sie, was ein anderes Rücktrittsdatum mit Ihren Zahlen macht: Plan erstellen auf sorva.ch, während der Public Beta kostenlos.
Häufige Fragen
Kann ich mit 62 das Pensum senken und einen Teil der Rente beziehen?
Nur wenn Ihr Reglement die Pensionierung vor 63 zulässt, was es ab Ihrem 58. Geburtstag darf. Das Gesetz selbst öffnet mit 63. Ihre AHV können Sie mit 62 ohnehin nicht beziehen, und jeder frühe Bezug senkt die Rente lebenslang.
Wie viel meiner Rente darf ich bei 60 Prozent beziehen?
Höchstens 40 Prozent, weil der bezogene Anteil den Anteil der Lohnsenkung nicht übersteigen darf. Weniger als 40 Prozent dürfen Sie, wenn Sie möchten.
Wie oft kann ich in Schritten in Pension gehen?
Bis zu drei Schritte bei der Rente, und Ihre Kasse darf mehr zulassen. Beim Kapital sind es höchstens drei, und Ihre Kasse darf das nicht erweitern. Alles, was in einem Kalenderjahr als Kapital bezogen wird, zählt als ein Schritt, und das Jahr, in dem Sie ganz aufhören, ist einer der drei, wenn Sie dann Kapital beziehen.
Zahle ich als Teilpensionierte oder Teilpensionierter weiter AHV?
Ja, auf dem Lohn, den Sie weiter verdienen, bis Ende des Monats, in dem Sie Ihr Referenzalter erreichen. Unter der Hälfte der üblichen Arbeitszeit prüft die Ausgleichskasse, ob die Beiträge auf Ihrer Arbeit die Hälfte des Nichterwerbstätigenbeitrags erreichen, und fordert sonst die Differenz nach.
Kann ich nach einem ersten Schritt weiter in die Säule 3a einzahlen?
Ja, solange Sie Erwerbseinkommen haben, und höchstens bis fünf Jahre nach Ihrem Referenzalter. Ob Sie noch in einer Pensionskasse sind, entscheidet, welche der beiden Jahreslimiten für Sie gilt. Im Jahr, in dem Ihre Erwerbstätigkeit endet, darf der volle Beitrag geleistet werden.
Quellen und Prüfung: BVG (SR 831.40) Art. 13 Abs. 2 und Abs. 3, Art. 13a Abs. 1 bis 4, Art. 13b Abs. 1 und Abs. 2, Art. 33a, Art. 79b Abs. 3; BVV 2 (SR 831.441.1) Art. 1i, Art. 60a Abs. 4; BVV 3 (SR 831.461.3) Art. 7; AHVG (SR 831.10) Art. 40; AHV/IV-Merkblatt 2.03 (Beiträge Nichterwerbstätiger). Die Teilpensionierung nach Art. 13a und 13b ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft (AHV 21, AS 2023 92).
Zahlen und Artikel von sorva-swiss-expert gegen die konsolidierten Fedlex-Texte und die BSV/AHV-Merkblätter geprüft. Zuletzt aktualisiert: 14. Oktober 2026.
Informationen zur Orientierung, keine Finanzberatung. Projektionen sind Schätzungen auf Basis Ihrer Eingaben und der geltenden Schweizer Parameter, die tatsächlichen Ergebnisse können abweichen. Fragen Sie Ihre Kasse nach Ihren Zahlen.