Auswandern: Ihre Vorsorge, Freizügigkeitsleistung und Säule 3a beziehen
| 01 | Was Sie beim Auswandern beziehen können |
| 02 | Die Steuer beim Wegzug |
| 03 | Ein paar Dinge richtig machen |
| 04 | Häufige Fragen |
| 05 | Sehen Sie die Schweizer Seite, bevor Sie auswandern |
Wenn Sie auswandern und die Schweiz endgültig verlassen, verschwindet Ihr Schweizer Vorsorgegeld nicht — es folgt Ihnen aber auch nicht einfach. Ihre private Säule 3a und Ihr Vorsorgegeld aus der beruflichen Vorsorge (Säule 2) — samt Geld aus früheren Stellen (Freizügigkeitsleistung) — können Sie in der Regel beziehen. Doch die Regeln hängen davon ab, wohin Sie ziehen, und eine Auszahlung wird beim Wegzug besteuert (eine Quellensteuer). Eines überrascht viele: Welcher Kanton Ihr Vorsorgegeld hält, beeinflusst, wie viel Steuer Sie zahlen.
Kurz gesagt: Sie wandern aus? Ihr 3a- und Vorsorgegeld kann in der Regel ausbezahlt werden — doch die Regeln hängen davon ab, wohin Sie ziehen, und es gibt eine Quellensteuer, die je nach Kanton variiert.
Informativer Inhalt, keine Finanzberatung. Die Angaben gelten für 2026 und können sich ändern.
Was Sie beim Auswandern beziehen können
- Ihre private Säule 3a — wenn Sie die Schweiz endgültig verlassen, können Sie sie in der Regel auszahlen lassen.
- Ihr Vorsorgegeld aus der beruflichen Vorsorge — Geld aus früheren Stellen liegt auf einem speziellen Konto; beim Wegzug können Sie es in der Regel beziehen, mit der untenstehenden Einschränkung.
- Eine wichtige Einschränkung — der obligatorische Basisteil Ihrer beruflichen Vorsorge kann nicht in bar bezogen werden, wenn Sie in ein EU/EFTA-Land ziehen und dort versichert bleiben; er muss auf einem Schweizer Konto bleiben. Der überobligatorische Teil darüber kann in der Regel ausbezahlt werden. Bei einem Wegzug ausserhalb der EU/EFTA können Sie in der Regel auch den Basisteil beziehen. (Prüfen Sie Ihren eigenen Fall.)
Die Steuer beim Wegzug
Eine Auszahlung nach Ihrem Wegzug aus der Schweiz wird an der Quelle besteuert (eine «Quellensteuer») statt über eine normale Steuererklärung. Sie wird dort erhoben, wo das auszahlende Konto liegt — also im Kanton, der Ihr Vorsorgegeld hält — und ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Ihrem neuen Land kann sie senken oder einen Teil rückerstatten lassen. Weil der Satz je nach Kanton variiert, kann der Kanton, der Ihr Geld hält, die Rechnung verändern (siehe die Steuer nach Kanton).
Ein kurzes Beispiel (erfunden, zur Veranschaulichung): Wer auswandert, könnte sein Vorsorgegeld auf einem Konto in einem steuergünstigeren Kanton halten und es dann nach dem Wegzug beziehen — mit erhobener Quellensteuer und einer Rückerstattung unter einem Abkommen, wo es gilt. Die tatsächlichen Zahlen hängen vom Kanton, vom Betrag und vom Abkommen Ihres neuen Landes ab. Die Schweizer Seite der Steuer lässt sich im Voraus berechnen; die Abkommensseite wird dort geregelt, wohin Sie ziehen.
Ein paar Dinge richtig machen
- Zeitpunkt von 3a und Vorsorge — sie in verschiedenen Jahren zu beziehen, hält den Betrag pro Jahr tiefer (siehe Bezüge staffeln).
- Welcher Kanton Ihr Geld hält — er verändert die Quellensteuer; lohnt sich zu prüfen, bevor Sie es verschieben.
- Abkommen und Rückerstattung — das Abkommen Ihres neuen Landes mit der Schweiz kann die Steuer senken oder einen Teil rückerstatten lassen; das ist ein Schritt, den Sie dort regeln, wohin Sie ziehen.
Häufige Fragen
Kann ich mein Schweizer Vorsorgegeld beziehen, wenn ich auswandere?
Ihr 3a- und Vorsorgegeld kann in der Regel ausbezahlt werden, wenn Sie endgültig wegziehen. Der obligatorische Basisteil kann nicht in bar bezogen werden, wenn Sie innerhalb der EU/EFTA umziehen und dort versichert bleiben; ausserhalb der EU/EFTA in der Regel schon.
Wie wird die Auszahlung besteuert?
Durch eine an der Quelle erhobene Quellensteuer, im Kanton, der Ihr Vorsorgegeld hält. Ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Ihrem neuen Land kann sie senken oder einen Teil rückerstatten lassen.
Spielt der Kanton eine Rolle?
Ja — der Quellensteuersatz hängt vom Kanton ab, der Ihr Geld hält, er kann die Rechnung also verändern.
Was geschieht mit dem Basisteil, wenn ich innerhalb der EU/EFTA umziehe?
Er muss in der Regel auf einem Schweizer Konto bleiben, statt in bar ausbezahlt zu werden; der überobligatorische Teil darüber kann in der Regel ausbezahlt werden.
Sehen Sie die Schweizer Seite, bevor Sie auswandern
Bevor Sie auswandern, können Sie die Schweizer Seite der Auszahlung vollständig sehen. SORVA berechnet die geschätzte Quellensteuer auf dem Bezug Ihres Vorsorge- und 3a-Geldes aus der Schweiz, einschliesslich der Frage, wie der Kanton, der Ihr Geld hält, die Rechnung verändert, mit den offiziellen Schweizer Regeln und Ihren eigenen Guthaben. Sie sehen auch, was ein Bezug der Beträge in verschiedenen Jahren verändern könnte, solange noch Zeit zum Planen bleibt. Die Abkommens- und Rückerstattungsseite hängt von Ihrem neuen Land ab und wird dort geregelt; SORVA gibt Ihnen das Schweizer Bild als Ausgangspunkt. Sehen Sie die Schweizer Steuer auf Ihrer eigenen Auszahlung: Erstellen Sie Ihren Plan auf sorva.ch, kostenlos während der privaten Beta.
Projektionen sind Schätzungen auf Basis Ihrer Eingaben und der aktuellen Schweizer Regulierungsparameter. Sie stellen keine Finanzberatung dar. Die tatsächlichen Ergebnisse können abweichen.