Ihre Pensionskasse (2. Säule) verstehen
Wie sich das BVG-Guthaben aufbaut: Eintrittsschwelle, Koordinationsabzug, Altersgutschriften nach Alter, Umwandlungssatz — und wie Sie Ihren Vorsorgeausweis lesen.
Kurz gesagt: Die AHV zahlt aus den heutigen Beiträgen; die Pensionskasse spart auf Ihren Namen — und der Vorsorgeausweis, den Sie jährlich erhalten, enthält alle wesentlichen Zahlen.
Die 2. Säule, die berufliche Vorsorge (BVG), ergänzt die AHV. Zusammen sollen sie rund 60% des letzten Lohnes decken. Dieser Ratgeber erklärt, wie sich das Guthaben aufbaut und wie Sie Ihren Ausweis lesen.
Wer versichert ist — und auf welchem Lohnteil
Obligatorisch versichert sind Sie, sobald Ihr Jahreslohn bei einem Arbeitgeber die Eintrittsschwelle von CHF 22'680 übersteigt.
Entscheidend: Versichert ist nicht der ganze Lohn. Zuerst wird der Koordinationsabzug von CHF 26'460 abgezogen, weil dieser Teil bereits durch die AHV gedeckt ist. Was übrig bleibt, ist der versicherte (koordinierte) Lohn — und nur darauf werden Altersgutschriften berechnet.
Im Obligatorium zählt der Lohn bis CHF 90'720. Der höchste koordinierte Lohn im Obligatorium beträgt somit CHF 90'720 − CHF 26'460 = CHF 64'260.
Zwei Folgen werden regelmässig übersehen:
- Bei tieferen Löhnen ist deutlich weniger versichert als verdient. Bei CHF 60'000 Jahreslohn sind es CHF 33'540 — gut die Hälfte.
- Teilzeitarbeit trifft es am stärksten, weil der Abzug ein fixer Betrag ist und kein Prozentsatz. Mehrere kleine Pensen können je unter der Schwelle liegen und gar nichts versichern, obwohl sie zusammen ein ordentliches Einkommen ergeben.
Wie das Guthaben wächst
Jedes Jahr wird ein Prozentsatz des versicherten Lohnes gutgeschrieben. Diese Altersgutschrift steigt mit dem Alter:
| Alter | Altersgutschrift |
| --- | --- |
| 25–34 | 7% |
| 35–44 | 10% |
| 45–54 | 15% |
| 55–65 | 18% |
Ihr Arbeitgeber trägt mindestens die Hälfte des Gesamtbeitrags. Das angesparte Guthaben wird zudem verzinst; auf dem obligatorischen Teil legt der Bundesrat einen Mindestzinssatz fest, der für 2026 1,25% beträgt.
Praktisch bedeutet die steigende Skala: Die letzten zehn Erwerbsjahre bauen das Guthaben deutlich schneller auf als die ersten zehn. Genau deshalb kostet ein früher Ausstieg mehr, als die fehlenden Jahre allein vermuten lassen.
Obligatorium und Überobligatorium
Das Gesetz definiert ein Minimum. Viele Kassen versichern mehr — höhere Löhne oder bessere Leistungen. Dieser zusätzliche Teil heisst überobligatorisch.
Die Unterscheidung wird bei der Pensionierung wichtig, weil beide Teile unterschiedlich umgewandelt werden können.
Der Umwandlungssatz
Bei der Pensionierung wird Ihr Guthaben mit dem Umwandlungssatz in eine Jahresrente umgerechnet. Das gesetzliche Minimum auf dem obligatorischen Teil beträgt 6,8%: Ein obligatorisches Guthaben von CHF 100'000 ergibt rund CHF 6'800 Rente pro Jahr, lebenslang.
Auf dem überobligatorischen Teil legt die Kasse den Satz selbst fest, und er liegt typischerweise tiefer. Ein einziger Mischsatz über beide Teile ist ein Durchschnitt, keine gesetzliche Garantie.
Den Vorsorgeausweis lesen
Ihre Kasse stellt Ihnen jährlich einen Vorsorgeausweis zu. Vier Zahlen tragen den grössten Teil der Bedeutung:
- Aktuelles Altersguthaben — was heute vorhanden ist.
- Voraussichtliches Altersguthaben — was die Kasse mit 65 erwartet, meist bei unverändertem Lohn.
- Voraussichtliche Altersrente — dieses Guthaben mal Umwandlungssatz.
- Maximaler Einkauf (Einkaufspotenzial) — die Lücke, die Sie freiwillig schliessen dürfen; diese Einzahlung ist steuerlich abziehbar.
Der Ausweis nennt auch Hinterlassenen- und Invaliditätsleistungen. Im Obligatorium beträgt die Ehegattenrente 60% und die Waisenrente 20% der Rente der versicherten Person, nach Massgabe des Kassenreglements.
Häufige Fragen
Ist die Pensionskasse obligatorisch?
Für Angestellte ja, sobald der Jahreslohn bei einem Arbeitgeber CHF 22'680 übersteigt. Selbstständigerwerbende sind nicht automatisch versichert, können sich aber freiwillig anschliessen.
Warum ist mein versicherter Lohn tiefer als mein tatsächlicher Lohn?
Weil zuerst der Koordinationsabzug von CHF 26'460 abgezogen wird — dieser Teil gilt als bereits durch die AHV gedeckt. Nur der Rest erzeugt Altersgutschriften.
Was ist der Umwandlungssatz?
Der Faktor, der Ihr Guthaben in eine Jahresrente umrechnet. Das gesetzliche Minimum beträgt 6,8% auf dem obligatorischen Teil; auf dem überobligatorischen Teil darf die Kasse einen tieferen Satz anwenden.
Muss mein Arbeitgeber die Hälfte zahlen?
Mindestens die Hälfte des Gesamtbeitrags, ja. Viele Arbeitgeber zahlen mehr als das gesetzliche Minimum.
Quellen: BVG (SR 831.40), insbesondere Art. 2 und 7–8 (Versicherungspflicht, koordinierter Lohn), Art. 14–16 (Umwandlungssatz und Altersgutschriften), Art. 19–20 (Hinterlassenenleistungen) und Art. 66 (Arbeitgeberanteil); BVV 2 (SR 831.441.1); Kennzahlen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) für 2026.
Informativer Inhalt, keine Finanzberatung. Die Angaben gelten für 2026 und können sich ändern.