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Die grossen Entscheide5 Min. Lesezeit

Freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse

Wie ein freiwilliger BVG-Einkauf funktioniert: was der Abzug wert ist, die Dreijahresfrist vor einem Kapitalbezug, die WEF-Regel und die Limite für Zugezogene.

SSORVA Team · 10. August 2026
Kurz gesagt: Ein Einkauf verschiebt Geld von der Steuerrechnung in die Vorsorge — einer der grössten Abzüge der Schweiz, umgeben von Regeln, die bei Missachtung zuschlagen.

Was ein Einkauf ist

Ihre Pensionskasse berechnet, wie hoch Ihr Altersguthaben wäre, wenn Sie zum heutigen Lohn während der ganzen Karriere versichert gewesen wären. Die Differenz zwischen dieser Zahl und dem tatsächlichen Guthaben ist Ihr Einkaufspotenzial — es steht auf Ihrem jährlichen Vorsorgeausweis.

Lücken entstehen durch ganz gewöhnliche Lebensläufe: eine Lohnerhöhung (die Kasse rechnet das Maximum am höheren Lohn neu), Jahre im Ausland, Teilzeitphasen, ein Studium oder ein Zuzug mitten in der Karriere.

Diese Lücke dürfen Sie freiwillig einzahlen — auf einmal oder in Tranchen.

Der Steuervorteil

Der einbezahlte Betrag ist im Einzahlungsjahr vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Die Ersparnis entspricht dem Betrag mal Ihrem Grenzsteuersatz. Ein Einkauf ist deshalb für jemanden am oberen Ende der Progression deutlich mehr wert als am unteren.

Daraus folgen zwei Dinge — und darin besteht die ganze Kunst:

  • Kaufen Sie in Ihren einkommensstärksten Jahren ein, nicht in den ruhigen.
  • Verteilen Sie die Einkäufe. Die Einkommenssteuer ist progressiv, jeder weitere Abzugsfranken im selben Jahr spart also etwas weniger als der vorherige. Dieselbe Summe über mehrere Jahre verteilt — typischerweise die Jahre vor der Pensionierung, wenn das Einkommen hoch ist — spart mehr Steuern als eine einzige grosse Einzahlung.

Die drei Regeln, an denen es scheitert

1. Die Dreijahresfrist. Kapital, das einem Einkauf entspricht, darf während drei Jahren nicht als Kapital bezogen werden, sonst wird der Abzug nachbesteuert. Wer bei der Pensionierung einen Kapitalbezug plant, muss den letzten Einkauf mindestens drei Jahre davor tätigen. Diese eine Regel ist der häufigste Grund, weshalb ein gut gemeinter Einkauf nach hinten losgeht.

2. WEF-Vorbezüge zuerst zurückzahlen. Wer für selbstbewohntes Wohneigentum einen Vorbezug getätigt hat, kann keine freiwilligen Einkäufe vornehmen, solange dieser Vorbezug nicht zurückbezahlt ist. Zurückzahlen und danach einkaufen ist ein zulässiger Ablauf; das Überspringen der Rückzahlung nicht.

3. Für Zugezogene gilt eine Eintrittslimite. Wer aus dem Ausland zuzieht und noch nie einer Schweizer Vorsorgeeinrichtung angehört hat, darf in den ersten fünf Jahren jährlich höchstens 20% des reglementarischen versicherten Lohnes einkaufen. Nach fünf Jahren gilt das ordentliche Einkaufspotenzial.

Lohnt sich ein Einkauf?

Das hängt von Dingen ab, die Ihnen die Kasse nicht sagen kann: Ihr heutiger Grenzsteuersatz gegenüber der erwarteten Steuer beim Bezug, wie lange das Geld gebunden bleibt, welche Verzinsung die Kasse gutschreibt im Vergleich zu einer Anlage anderswo, und ob Sie die Liquidität brauchen.

Sicher ist: Ein Einkauf ist unwiderruflich und illiquid. Das Geld wird Teil des Vorsorgeguthabens und folgt ab diesem Moment dessen Regeln.

Häufige Fragen

Wie viel darf ich einkaufen?

Ihr Einkaufspotenzial gemäss Vorsorgeausweis. Die Kasse berechnet es; überschreiten können Sie es nicht.

Was ist der Einkauf steuerlich wert?

Der einbezahlte Betrag mal Ihr Grenzsteuersatz. Weil dieser Satz mit sinkendem steuerbarem Einkommen fällt, spart eine Verteilung über mehrere Jahre in der Regel mehr als eine einzige grosse Einzahlung.

Kann ich das Geld danach als Kapital beziehen?

Nicht innerhalb von drei Jahren nach dem Einkauf, ohne dass der Abzug nachbesteuert wird. Planen Sie den letzten Einkauf mindestens drei Jahre vor einem geplanten Kapitalbezug.

Ich habe Geld für mein Wohneigentum bezogen — kann ich trotzdem einkaufen?

Erst wenn der WEF-Vorbezug zurückbezahlt ist. Die Rückzahlung stellt die Möglichkeit abziehbarer Einkäufe wieder her.


Quellen: BVG (SR 831.40) Art. 79b (freiwillige Einkäufe; Abs. 2 zur Rückzahlung eines WEF-Vorbezugs, Abs. 3 zur Dreijahresfrist vor einem Kapitalbezug) und Art. 30c–30d (Wohneigentumsförderung); BVV 2 (SR 831.441.1) Art. 60b (Einkaufslimite in den ersten fünf Jahren für aus dem Ausland Zugezogene); DBG (SR 642.11) Art. 33 (Abzug von Beiträgen an die berufliche Vorsorge); Vorsorgeausweis und Reglement Ihrer Pensionskasse.

Informativer Inhalt, keine Finanzberatung. Ob ein Einkauf zu Ihrer Situation passt, hängt von Ihrer Steuersituation und Ihrem Liquiditätsbedarf ab.

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