SORVA™
SORVA™
StartseitePrivatpersonenBeraterArbeitgeberÜber uns
AnmeldenPlan erstellen
  1. Schweizer Vorsorge und Pensionierung, verständlich erklärt
  2. /
  3. Steuern beim Bezug
Steuern beim Bezug4 Min. Lesezeit

Kapitalbezüge staffeln und Steuern senken

Weshalb die Verteilung von Bezügen aus 2. und 3. Säule über Kalenderjahre die einmalige Steuer senkt, wie das Fenster 60–70 und mehrere 3a-Konten Spielraum schaffen, und was einschränkt.

SSORVA Team · 10. August 2026
Kurz gesagt: Die Bezugssteuer ist progressiv, und Bezüge desselben Jahres werden zusammengezählt — diese zwei Tatsachen sind der ganze Grund, weshalb Staffeln wirkt.

Der Mechanismus

Kapital aus der 2. Säule oder einer 3a wird einmalig besteuert, getrennt vom Einkommen und zu einem reduzierten Satz. Doch dieser Satz steigt mit dem Betrag, und alles, was im selben Kalenderjahr ausbezahlt wird, wird für die Satzbestimmung zusammengerechnet — über Konten hinweg und nach geltendem Recht auch über Ehegatten hinweg.

Dasselbe Gesamtkapital führt also je nach Anzahl Kalenderjahre, über die es verteilt wird, zu einer anderen Steuerrechnung. Am Geld ändert sich nichts, nur am Zeitpunkt.

Beachten Sie die Einheit: Kalenderjahre, nicht Monate. Ein Bezug im Dezember und einer im Januar liegen dafür zwei Jahre auseinander. Zwei Bezüge im Januar und Dezember desselben Jahres nicht.

Woher der Spielraum kommt

Mehrere 3a-Konten. Ein 3a-Konto muss vollständig aufgelöst werden — ein Teilbezug ist nicht möglich. 3a-Kapital lässt sich also nur dann über Jahre verteilen, wenn Jahre zuvor mehrere Konten eröffnet wurden. Deshalb geht es bei der Empfehlung, mehrere 3a-Konten zu führen, um die Steuer beim Austritt und nicht um die Rendite während des Sparens.

Das Fenster 60–70. Die Säule 3a kann in der Regel zwischen 60 und 70 bezogen werden. Das sind elf Kalenderjahre, in denen Bezüge platziert werden können.

Teilpensionierung. Manche Kassen erlauben eine schrittweise Pensionierung, wodurch das Kapital der 2. Säule über mehr als ein Jahr bezogen werden kann. Ob und in wie vielen Schritten das möglich ist, regelt das Kassenreglement und nicht das Gesetz — prüfen Sie es, bevor Sie damit rechnen.

Koordination zwischen Ehegatten, solange die Zusammenrechnung für Paare gilt.

Was einschränkt

  • Die Dreijahresfrist nach einem Einkauf. Kapital, das einem freiwilligen Einkauf entspricht, darf während drei Jahren nicht als Kapital bezogen werden, sonst wird der Abzug nachbesteuert. Diese Einschränkung kollidiert am häufigsten mit einem Staffelungsplan.
  • Anmeldefristen und Reglement Ihrer Kasse, die bestimmen, ob ein Kapitalbezug überhaupt möglich ist und in wie vielen Tranchen.
  • Ihr Wohnsitz an jedem Auszahlungsdatum, denn Kanton und Gemeinde in jenem Moment bestimmen den kantonalen Tarif.

Weshalb es früh geplant werden muss

Jeder der obigen Hebel entsteht Jahre vor seinem Einsatz. Konten müssen eröffnet, Einkäufe drei Jahre vor einem Bezug abgeschlossen sein, und die Anmeldefrist einer Kasse kann in Jahren laufen. Wenn Sie das Pensionierungsdatum wählen, ist der Spielraum zum Staffeln meist längst durch Entscheide von vor zehn Jahren festgelegt.

Häufige Fragen

Weshalb senkt Staffeln die Steuer?

Weil der Satz progressiv ist und Bezüge desselben Jahres zusammengerechnet werden. Dieselbe Summe auf mehr Kalenderjahre verteilt hält jeden Bezug in einer tieferen Stufe.

Werden Bezüge im selben Jahr wirklich zusammengezählt?

Ja — über Ihre Konten hinweg und nach geltendem Recht auch mit den Bezügen Ihres Ehegatten in jenem Jahr.

Kann ich ein einzelnes 3a-Konto aufteilen?

Nein. Ein Konto wird vollständig aufgelöst. Aufteilen setzt voraus, dass vorgängig mehrere Konten eröffnet wurden.

Wann soll ich mit der Planung beginnen?

Jahre im Voraus. Kontostruktur, Einkaufsplan und die Anmeldefrist der Kasse müssen lange vor dem Bezug selbst stehen.


Quellen: DBG (SR 642.11) Art. 38 (gesonderte Besteuerung von Kapitalleistungen); StHG (SR 642.14) Art. 11 Abs. 3 (gesonderte kantonale Besteuerung zu reduziertem Satz); BVV 3 (SR 831.461.3) zum Bezug der Säule 3a; BVG (SR 831.40) Art. 79b Abs. 3 (Dreijahresfrist nach Einkauf) sowie das Reglement Ihrer Pensionskasse; kantonale Steuergesetzgebung.

Informativer Inhalt, keine Finanzberatung. Angaben und Regeln gelten für 2026 und können sich ändern.

←Zurück zur Bibliothek

Möchten Sie nützliche Einblicke zu Schweizer Finanzen?

Praktische, verständliche Einblicke zu Schweizer Vorsorge, Steuern und Finanzplanung. Bildung, keine Beratung.

Opt-in. Jederzeit mit einem Klick abmelden.

Public Beta · 2026

Ihre finanzielle Zukunft sollte sich nicht wie ein Glücksspiel anfühlen.


Live in ZH, BS, BL, AG, LU, SO, SZ, ZG, BE, SG, TG und GR. Weitere Kantone folgen im Verlauf von 2026.

Plan erstellen→
SORVA™Schweizer Finanzplanungs-PlattformPublic Beta

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Opt-in. Jederzeit mit einem Klick abmelden.

Produkt

  • Privatpersonen
  • Berater
  • Arbeitgeber

Rechner

  • Alle Rechner
  • FIRE-Rechner
  • Säule 3a Maximalbetrag
  • Rente oder Kapital
  • Säule 3a Nachzahlung
  • Zinseszinsrechner

Ressourcen

  • Wissen
  • Blogs
  • Versionshinweise

Unternehmen

  • Über uns
  • Kontakt

Wichtiger Haftungsausschluss

SORVA bietet deterministische mathematische Simulationen für die allgemeine Finanz- und Steuerplanung. Die Plattform empfiehlt, vermittelt oder bewertet keine spezifischen Finanzinstrumente, und ihre Ausgaben stellen weder eine Anlageberatung noch eine Finanzdienstleistung im Sinne des Schweizer Finanzdienstleistungsgesetzes (FinSA / FIDLEG) dar. Alle Projektionen sind Schätzungen auf Basis der Nutzereingaben und aktueller kantonaler Steuermodelle. Sie sind rechtlich nicht bindend. SORVA übernimmt keine Haftung für die Genauigkeit dieser Berechnungen. Nutzer müssen vor rechtlichen, steuerlichen oder Anlageentscheidungen einen zertifizierten Steuerexperten oder lizenzierten Finanzberater konsultieren.

  • Sicherheit
  • Datenschutzerklärung
  • Nutzungsbedingungen

© 2026 SORVA (Ein Produkt der Shreevya GmbH). Alle Rechte vorbehalten.