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Lebenssituationen5 Min. Lesezeit

Was hinterbliebene Partnerinnen und Partner erhalten

Hinterlassenenleistungen über alle drei Säulen: AHV-Witwen- und Witwerrente, Hinterlassenenrente der 2. Säule, wer die Säule 3a erhält — und warum Konkubinatspaare vorsorgen müssen.

SSORVA Team · 10. August 2026
Kurz gesagt: Für Ehegatten greift der Hinterlassenenschutz weitgehend automatisch. Im Konkubinat fast nie — und die Schritte, die das ändern, müssen zu Lebzeiten beider erfolgen.

Stirbt eine Person, können alle drei Säulen Leistungen an die Hinterbliebenen erbringen. Was ausbezahlt wird und an wen, hängt stark von der rechtlichen Form der Beziehung ab.

Die erste Säule (AHV)

Die AHV sieht Witwen- und Witwerrenten sowie Waisenrenten vor, unter den in der AHV-Gesetzgebung festgelegten Voraussetzungen. Diese Voraussetzungen sind nicht für alle Fälle identisch; sie berücksichtigen unter anderem Kinder, Ehedauer und Alter.

In diesem Bereich stehen die Regeln seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Behandlung von Witwern in Überprüfung, und eine Reform der Hinterlassenenleistungen war Gegenstand parlamentarischer Beratungen. Weil sich die Lage ändern kann, klären Sie Ihren konkreten Anspruch mit Ihrer Ausgleichskasse und verlassen Sie sich nicht auf eine allgemeine Zusammenfassung — auch nicht auf diese.

Eingetragene Partnerschaften sind hier den Ehen gleichgestellt. Konkubinatspaare nicht: Für unverheiratete Partnerinnen und Partner besteht kein Anspruch auf eine AHV-Hinterlassenenrente.

Die zweite Säule (Pensionskasse)

Auch die berufliche Vorsorge erbringt Hinterlassenenleistungen, und hier sind die obligatorischen Mindestwerte klar definiert:

  • Ehegattenrente: 60% der Alters- oder Invalidenrente der versicherten Person.
  • Waisenrente: 20% derselben Rente, pro Kind.

Das sind gesetzliche Minima für den obligatorischen Teil; viele Kassen leisten mehr. Die Einzelheiten regelt das Kassenreglement — typischerweise Ehedauer, Alter der hinterbliebenen Person und unterhaltsberechtigte Kinder. Manche Kassen zahlen statt oder neben einer Rente eine Kapitalabfindung.

Konkubinatspaare: Eine Kasse kann eine Lebenspartnerrente vorsehen, sie muss es aber nicht. Wo sie es tut, verlangt sie fast immer eine schriftliche Begünstigungserklärung, die zu Lebzeiten beider bei der Kasse eingereicht wird. Eine zu spät oder gar nicht eingereichte Erklärung lässt sich nachträglich nicht heilen. Dieses eine Formular ist für unverheiratete Paare das folgenreichste Dokument im Schweizer System.

Die dritte Säule (3a)

Beim Tod fällt 3a-Kapital nicht einfach in den Nachlass. Es wird nach einer gesetzlich festgelegten Begünstigtenordnung ausbezahlt, die den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Partner an erster Stelle nennt, gefolgt von direkten Nachkommen und weiteren Personen — darunter, unter definierten Voraussetzungen, auch die Person, die mit der verstorbenen Person zusammengelebt hat.

Innerhalb dieser Ordnung kann die vorsorgende Person festlegen, wer welchen Anteil erhält. Weil die 3a einer der wenigen Orte ist, an denen eine unverheiratete Partnerin direkt begünstigt werden kann, ist sie für Konkubinatspaare oft der praktikabelste Schutz — neben Lebensversicherung und Testament.

Was konkret zu tun ist

  1. Lesen Sie das Reglement Ihrer Pensionskasse zu den Hinterlassenenleistungen, statt vom gesetzlichen Minimum auszugehen.
  2. Wenn Sie unverheiratet sind, reichen Sie die Begünstigungserklärung ein — und lassen Sie sich die Registrierung schriftlich bestätigen.
  3. Überprüfen Sie Ihre 3a-Begünstigung, insbesondere nach Heirat, Trennung oder neuer Partnerschaft.
  4. Denken Sie daran, dass das Erbrecht separat ist. Hinterlassenenrenten gehören nicht zum Nachlass, Ihr übriges Vermögen schon — ein Testament oder ein Ehevertrag kann nötig sein, um Ihr Ziel zu erreichen.

Häufige Fragen

Erhält eine hinterbliebene Ehegattin eine AHV-Rente?

Die AHV sieht Witwen-, Witwer- und Waisenrenten unter Voraussetzungen vor. Diese Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Fall und standen in Überprüfung; klären Sie Ihre Situation deshalb mit der Ausgleichskasse.

Wie hoch ist die Hinterlassenenrente der 2. Säule?

Im Obligatorium mindestens 60% der Rente der versicherten Person für den überlebenden Ehegatten und 20% pro Waise. Einzelne Kassen leisten mehr und regeln die Einzelheiten im Reglement.

Hat eine Konkubinatspartnerin Anspruch auf etwas?

Nicht aus der AHV. Aus der Pensionskasse nur, wenn deren Reglement es vorsieht und rechtzeitig eine Erklärung eingereicht wurde. Säule 3a und Lebensversicherung sind meist die gangbaren Wege.

Wer erhält meine Säule 3a, wenn ich sterbe?

Sie folgt der gesetzlichen Begünstigtenordnung, mit Ehegatten oder eingetragenem Partner an erster Stelle. Innerhalb des Zulässigen können Sie Anteile festlegen — eine Überprüfung nach jeder Veränderung Ihrer Situation lohnt sich.


Quellen: AHVG (SR 831.10) zu den Hinterlassenenrenten; BVG (SR 831.40) Art. 18–20 (Hinterlassenenleistungen; Ehegatte 60%, Waise 20% der versicherten Rente) sowie das jeweilige Kassenreglement; BVV 3 (SR 831.461.3) Art. 2 (Begünstigtenordnung der Säule 3a); Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV).

Informativer Inhalt, keine Finanzberatung. Die Hinterlassenenregeln hängen vom Reglement Ihrer Kasse und Ihren persönlichen Verhältnissen ab; die AHV-Lage war Änderungen unterworfen.

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