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  1. Schweizer Vorsorge und Pensionierung, verständlich erklärt
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  3. Die drei Säulen
Die drei Säulen5 Min. Lesezeit

Das Schweizer Drei-Säulen-System

Wie die Schweizer Vorsorge aufgebaut ist: staatliche AHV, berufliche Vorsorge und private Säule 3a — wofür jede Säule da ist, wer zahlt und wo die Lücke entsteht.

SSORVA Team · 10. August 2026
Kurz gesagt: Drei Säulen, drei verschiedene Aufgaben, drei verschiedene Regelwerke — und zu wissen, welche Säule was leisten soll, ist die Grundlage für alles Weitere.

Die Schweizer Vorsorge ist nicht ein System, sondern drei — zu unterschiedlichen Zeiten und nach unterschiedlichen Prinzipien aufgebaut. Dieser Ratgeber erklärt, wofür jede Säule da ist.

Säule 1 — die AHV

Zweck: die Existenzsicherung.

Die AHV ist für alle obligatorisch, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, und sie wird im Umlageverfahren finanziert: Die heutigen Beiträge zahlen die heutigen Renten. Auf Ihren Namen wird nichts angespart.

Sie ist bewusst umverteilend ausgestaltet. Die Rente hängt von Beitragsjahren und Durchschnittseinkommen ab, doch das Einkommen zählt nur bis zu einer Obergrenze, und die Maximalrente beträgt genau das Doppelte der Minimalrente. 2026 liegt diese Spanne bei vollständigen 44 Beitragsjahren zwischen CHF 1'260 und CHF 2'520 pro Monat; zwei Ehegattenrenten sind zusammen auf CHF 3'780 plafoniert. Das Referenzalter ist 65, und seit 2026 gibt es eine 13. jährliche Zahlung.

Säule 2 — die berufliche Vorsorge

Zweck: zusammen mit der AHV die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen. Dieses Ziel steht in der Bundesverfassung.

Anders als die AHV ist die 2. Säule kapitalgedeckt: Die Beiträge sammeln sich auf einem Konto auf Ihren Namen, wobei der Arbeitgeber mindestens die Hälfte trägt. Obligatorisch ist sie für Angestellte, deren Jahreslohn bei einem Arbeitgeber CHF 22'680 übersteigt.

Der Punkt, der überrascht: Versichert ist nicht der ganze Lohn. Zuerst wird der Koordinationsabzug von CHF 26'460 abgezogen, weil dieser Teil als durch die AHV gedeckt gilt. Der Rest ist Ihr versicherter Lohn — im Obligatorium begrenzt, weil der Lohn nur bis CHF 90'720 zählt.

Bei der Pensionierung wird das Guthaben mit dem Umwandlungssatz in eine Rente umgerechnet; auf dem obligatorischen Teil beträgt er mindestens 6,8%.

Säule 3 — die private Vorsorge

Zweck: schliessen, was die ersten beiden offen lassen.

Diese Säule ist freiwillig. Die Säule 3a ist steuerlich privilegiert: Beiträge sind bis zu einer Jahreslimite abziehbar — 2026 CHF 7'258 mit Pensionskasse, oder 20% des Nettoeinkommens bis CHF 36'288 für Selbstständigerwerbende ohne Pensionskasse. Dafür ist das Kapital bis kurz vor der Pensionierung gebunden. Die Säule 3b ist gewöhnliches Sparen ohne Limite, ohne Bindung und ohne Abzug.

Wo die Lücke tatsächlich entsteht

Das System funktioniert am besten bei einer langen, ununterbrochenen Karriere mit mittlerem Einkommen bei einem Arbeitgeber. Am schlechtesten funktioniert es bei:

  • Hohen Einkommen, weil AHV und BVG-Obligatorium den Lohn oberhalb von CHF 90'720 nicht mehr berücksichtigen;
  • Teilzeit und mehreren Anstellungen, weil Eintrittsschwelle und fixer Koordinationsabzug bei tiefen Einzellöhnen am stärksten wirken;
  • Unterbrochenen Erwerbsbiografien — Jahre im Ausland, später Zuzug, Erwerbsunterbruch — weil AHV-Jahre gezählt und BVG-Gutschriften nicht erworben werden;
  • Selbstständigerwerbenden, die gar keine obligatorische zweite Säule haben.

Wer sich hier wiedererkennt, für den sind dritte Säule und freiwillige Einkäufe kein Zusatz. Sie schliessen eine Lücke, für deren Schliessung die ersten beiden Säulen nie gedacht waren.

Häufige Fragen

Was sind die drei Säulen?

Die staatliche AHV (Existenzsicherung), die berufliche Vorsorge (Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung) und die private Säule 3a/3b (freiwillige Ergänzung).

Worin unterscheiden sie sich?

Die AHV ist für alle obligatorisch und im Umlageverfahren finanziert. Die 2. Säule ist für Angestellte über einer Lohnschwelle obligatorisch und auf Ihren Namen kapitalgedeckt. Die 3. Säule ist freiwillig, wobei die 3a einen Steuerabzug und eine Bindung mit sich bringt.

Ist die zweite Säule obligatorisch?

Für Angestellte ja, sobald der Jahreslohn bei einem Arbeitgeber CHF 22'680 übersteigt. Selbstständigerwerbende können sich freiwillig anschliessen.

Decken die ersten beiden Säulen meinen heutigen Lebensstandard?

Sie sollen die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen. Das Ergebnis hängt jedoch von Einkommenshöhe, Erwerbskontinuität und Kanton ab. Hohe Einkommen und unterbrochene Karrieren liegen regelmässig darunter — genau dafür gibt es die dritte Säule.


Quellen: Bundesverfassung Art. 111–113 (Aufbau der drei Säulen und Ziel der beruflichen Vorsorge); AHVG (SR 831.10); BVG (SR 831.40) Art. 2, 7–8 und 14–16; BVV 3 (SR 831.461.3) Art. 3 und 7; Kennzahlen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) für 2026.

Informativer Inhalt, keine Finanzberatung. Die Angaben gelten für 2026 und können sich ändern.

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