Wie Ihre AHV-Rente berechnet wird
Was Ihre AHV-Rente bestimmt: Beitragsjahre, das massgebende durchschnittliche Einkommen, das Splitting bei Ehepaaren und die Minimal- und Maximalrente 2026.
Kurz gesagt: Zwei Grössen bestimmen Ihre AHV-Rente — wie viele Jahre Sie einbezahlt haben und welches Durchschnittseinkommen diesen Jahren zugrunde liegt.
Die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) ist die erste Säule der Schweizer Vorsorge. Sie ist für alle obligatorisch, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, und sie soll den Existenzbedarf decken, nicht den gewohnten Lebensstandard. Dieser Ratgeber erklärt, wie der Betrag zustande kommt.
Was den Betrag bestimmt
Nur zwei Grössen zählen:
- Ihre Beitragsdauer — die Anzahl Jahre, in denen Sie einbezahlt haben.
- Ihr massgebendes durchschnittliches Jahreseinkommen — Ihre aufgewerteten Erwerbseinkommen zuzüglich allfälliger Gutschriften.
Weil die AHV solidarisch ausgestaltet ist, liegen Minimal- und Maximalrente bewusst nahe beieinander: die Maximalrente beträgt genau das Doppelte der Minimalrente. Hohe Einkommen führen nicht zu einer proportional höheren Rente — genau dafür gibt es die zweite und dritte Säule.
Beitragsjahre: die 44-Jahre-Regel
Eine vollständige Beitragsdauer läuft vom 1. Januar nach dem 20. Geburtstag bis zum Referenzalter 65. Das sind 44 Jahre.
Jedes fehlende Jahr kürzt die Rente um rund 1/44. Lücken entstehen häufiger als gedacht: Studienjahre im Ausland, ein späterer Zuzug in die Schweiz oder eine Phase ohne Erwerbstätigkeit, in der keine Beiträge geleistet wurden.
Wer vor dem Referenzalter aufhört zu arbeiten, bleibt als nichterwerbstätige Person beitragspflichtig. Wird das versäumt, entsteht eine Lücke, welche die Rente dauerhaft senkt.
Das massgebende durchschnittliche Einkommen
Das ist kein einfacher Durchschnitt Ihrer Löhne. Zwei Korrekturen kommen dazu:
- Aufwertung. Frühere Einkommen werden an die seitherige Lohnentwicklung angepasst, damit ein Lohn aus 1995 nicht mit Franken von 2026 verglichen wird.
- Gutschriften. Jahre mit Kinderbetreuung (Erziehungsgutschriften) oder mit Betreuung von Angehörigen (Betreuungsgutschriften) werden als fiktives Einkommen angerechnet und erhöhen den Durchschnitt.
Bei Ehepaaren werden die während der Ehe erzielten Einkommen hälftig geteilt (Splitting), sobald die Rente berechnet wird. Das gilt für beide Konten.
Angerechnet wird Einkommen nur bis CHF 90'720 pro Jahr. Auf höhere Löhne werden zwar weiterhin Beiträge erhoben, die Rente steigt dadurch aber nicht.
Die Zahlen für 2026
Bei vollständiger Beitragsdauer von 44 Jahren:
- Minimale Altersrente: CHF 1'260 pro Monat
- Maximale Altersrente: CHF 2'520 pro Monat
- Plafonierung für Ehepaare: CHF 3'780 pro Monat für beide Renten zusammen — 150% der Maximalrente
Seit 2026 zahlt die AHV zudem eine 13. jährliche Rentenzahlung aus. Die Jahressumme entspricht damit dem dreizehnfachen Monatsbetrag statt dem zwölffachen.
Ihre eigene Rente liegt je nach Durchschnittseinkommen und Vollständigkeit Ihrer Beitragsdauer zwischen Minimum und Maximum.
Vorbezug und Aufschub
Die Rente kann vor oder nach dem Referenzalter bezogen werden. Ein Vorbezug kürzt sie dauerhaft, ein Aufschub erhöht sie dauerhaft. Über die gesamte Bandbreite bewegt sich die Anpassung von rund −6,8% bis +31,5% — und zwar lebenslang, nicht nur in den betroffenen Jahren.
Häufige Fragen
Wie viele Jahre brauche ich für eine volle AHV-Rente?
44 Jahre, vom Jahr nach dem 20. Geburtstag bis zum Referenzalter 65. Jedes fehlende Jahr kürzt die Rente um rund einen Vierundvierzigstel.
Wie hoch ist die maximale AHV-Rente?
2026 beträgt sie CHF 2'520 pro Monat für eine Einzelperson mit vollständiger Beitragsdauer. Zwei Ehegattenrenten zusammen sind auf CHF 3'780 pro Monat plafoniert.
Führt ein höherer Lohn immer zu einer höheren AHV-Rente?
Nein. Angerechnet wird Einkommen nur bis CHF 90'720 pro Jahr. Darüber laufen die Beiträge weiter, die Rente wächst aber nicht mehr — deshalb sind zweite und dritte Säule für höhere Einkommen entscheidend.
Wie prüfe ich meine eigenen Beitragsjahre?
Verlangen Sie bei Ihrer Ausgleichskasse einen kostenlosen Auszug aus Ihrem individuellen Konto. Er zeigt die unter Ihrer AHV-Nummer erfassten Einkommen und ist der einzige verlässliche Weg, eine Lücke rechtzeitig zu erkennen.
Quellen: AHVG (SR 831.10), insbesondere Art. 29bis–29quinquies (Beitragsdauer, Splitting, Aufwertung), Art. 34 (Rentenformel), Art. 35 (Plafonierung für Ehepaare) und Art. 40 (Vorbezug und Aufschub); Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), Kennzahlen und Merkblatt 3.01 zu den Altersrenten.
Informativer Inhalt, keine Finanzberatung. Die Angaben gelten für 2026 und können sich ändern.